Die BILD-Zeitung berichtete am 08.04.2024 über die immer noch ausstehende und überfällige Sanierung beziehungsweise den
Zusammenfassung
Die Sanierung und der Neubau der Rettungswache der DLRG am Mainufer sind aufgrund fehlender Genehmigungen und unklarer Zuständigkeiten seitens der städtischen Ämter noch nicht erfolgt. Der Magistrat hat die Zuständigkeiten geklärt und plant, die Sanierung zusammen mit der Errichtung einer öffentlichen Toilette zu realisieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die BILD-Zeitung berichtete am 08.04.2024 über die immer noch ausstehende und überfällige Sanierung beziehungsweise den Neubau der Rettungswache der DLRG am Mainufer. Alle Versuche, den beengten Flachdach-Bau zu einer modernen Rettungswache umzubauen, scheiterten an fehlenden Genehmigungen und unklaren Zuständigkeiten seitens der städtischen Ämter. Vor allem das Grünflächenamt erweise sich als Bremser.
Ich frage den Magistrat:
Wie bewertet der Magistrat diese Problematik, und für wann kann die DLRG mit dem Baustart rechnen?
Antwort des Magistrats
Die Zuständigkeiten innerhalb des Magistrats sind zwischenzeitlich geklärt; das Gebäude steht in der Vermögensverwaltung des ABI; das Grundstück, auf dem das Gebäude steht, ist in der Vermögensverwaltung des Grünflächenamtes. Somit muss die von der DLRG beabsichtigte Aufstockung und Sanierung des Gebäudes am Mainufer mit der vorgesehenen Errichtung einer öffentlichen Toilette zusammen geplant werden. Die Gespräche mit der DLRG werden in dieser Richtung fortgesetzt. Eine Aufstockung des Gebääudes wird aus stadträumlicher und denkmalpflegerischer Sicht kritisch gesehen. Die Frage des Baustarts kann derzeit daher nicht beantwortet werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.