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Die S- und U-Bahn-Stationen Hauptwache und Konstablerwache sind zentrale Knotenpunkte des ÖPNV und werden von einer extr

Vorlagentyp: F
Beantwortet
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Es wird vorgeschlagen, die Barrierefreiheit an den S- und U-Bahn-Stationen Hauptwache und Konstablerwache zu verbessern. Dies ist notwendig, da die vorhandenen Aufzüge nicht dem Bedarf entsprechen. Ziel ist es, die Zugänglichkeit für alle Fahrgäste zu erhöhen.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Die S- und U-Bahn-Stationen Hauptwache und Konstablerwache sind zentrale Knotenpunkte des ÖPNV und werden von einer extrem hohen Zahl von Fahrgästen genutzt. Der barrierefreie Zugang ist zwar grundsätzlich gegeben, aber die Zahl der Fahrstühle entspricht zum Beispiel nicht dem Bedarf.

Ich frage den Magistrat:

Gibt es Planungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit an den beiden Stationen, die schnell umgesetzt werden und nicht erst mit der Generalsanierung der Station Hauptwache realisiert werden können?

Antwort des Magistrats

Für die Hauptwache soll innerhalb der B-Ebene von der VGF ein Blindenleitstreifen nachgerüstet werden. Für die U-Bahn-Station Hauptwache gibt es von der VGF ebenfalls Pläne für eine Erneuerung des Blindenleitsystems. Für den Bereich der S-Bahn in Zuständigkeit der DB sind keine Pläne zur Verbesserung der Barrierefreiheit außerhalb der Generalsanierungen bekannt.

Der Einbau von Aufzugsanlagen würde erheblich in das komplexe Bestandsbauwerk eingreifen. Daher wird im Zusammenhang mit der Sanierung des Stationsbauwerks und der künftigen Neugestaltung an der Hauptwache geprüft, ob es möglich ist, weitere Aufzüge zu errichten.

Für die Konstablerwache sind die Planungen für die Generalsanierungen noch nicht begonnen. Ein weiterer Ausbau der Barrierefreiheit wird aber auch dort zum Ziel gesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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