Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Viele Bürgerinnen und Bürger kontaktieren die Stadt beziehungsweise städtische Ämter wegen diverser Anliegen. Dabei ist

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Antwortzeiten der Stadtverwaltung auf Bürgeranfragen. Es wird vorgeschlagen, eine verbindliche Frist für die Bearbeitung dieser Anfragen einzuführen, um mehr Verlässlichkeit und Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger zu schaffen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Stadtplanung verfolgen

Frage an den Magistrat

Viele Bürgerinnen und Bürger kontaktieren die Stadt beziehungsweise städtische Ämter wegen diverser Anliegen. Dabei ist zu beobachten, dass abhängig vom Amt und vom konkreten Fall natürlich die Antwortzeiten sehr unterschiedlich ausfallen, von wenigen Tagen bis zu Monaten oder gar keiner Antwort. In ihrer Verzweiflung wenden sich einige Bürgerinnen und Bürger dann an Mitglieder der Ortsbeiräte oder der Stadtverordnetenversammlung. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Gibt es eine Frist, innerhalb derer auf Bürgeranfragen beziehungsweise -eingaben geantwortet werden muss, und wenn nein, gedenkt der Magistrat eine solche einzuführen, um den Frankfurterinnen und Frankfurtern mehr Verlässlichkeit und Transparenz für ihre Anliegen zukommen zu lassen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrte Frau Stadtverordnete Steinhardt,

meine Damen und Herren!

Die Allgemeine Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main, AGA, regelt als innerdienstliche Vorschrift den allgemeinen Dienstbetrieb und den Geschäftsgang in der Stadtverwaltung. In der AGA I, Kapitel 4 - Verwaltungsverfahren, Geschäftsgang - ist hinsichtlich der vorgenannten Frage im Abschnitt 4.4 - Bearbeitung der Geschäftsvorfälle - unter Absatz 3 Folgendes geregelt:

"Anfragen, Anträge, Eingaben u. ä. sind in angemessener Zeit zu bearbeiten. Sollte dies grundsätzlich innerhalb von zehn Arbeitstagen nach Eingang nicht möglich sein, ist eine kurze schriftliche Zwischennachricht - möglichst mit Angabe des Bearbeitungsendes - zu erteilen."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung