In Frankfurt gibt es zahlreiche Kleingartenvereine. Ich frage den Magistrat: Welches sind die drei Kleingartenvereine,
Zusammenfassung
Die Frage bezieht sich auf die Pachtverträge der Kleingartenvereine in Frankfurt. Es wird erfragt, welche drei Verträge als nächstes auslaufen. Die Antwort des Magistrats stellt klar, dass die Verträge unbefristet sind und nur unter bestimmten Bedingungen gekündigt werden können.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenFrage an den Magistrat
In Frankfurt gibt es zahlreiche Kleingartenvereine.
Ich frage den Magistrat:
Welches sind die drei Kleingartenvereine, deren Pachtverträge/vertragliche Vereinbarungen mit der Stadt, die die Nutzung des Geländes mit der Stadt regeln, als N ächstes auslaufen?
Antwort des Magistrats
Die Verträge mit den Kleingartenvereinen laufen grundsätzlich unbefristet und können nur nach den Bestimmungen des § 9 Bundeskleingartengesetzes gekündigt werden. Kündigungen werden nur in Ausnahmefällen ausgesprochen, in der Regel bei übergeordneten Bauprojekten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.