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In vielen deutschen Städten kommt es immer wieder zu Streiks im Nahverkehr. Ziel ist es, Notfahrpläne zu erstellen, um d

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Notwendigkeit eines adäquaten Notfahrplans für den Nahverkehr in Frankfurt am Main während Streiks. Der Magistrat erklärt, dass aufgrund der vollständigen Bestreikung der VGF-Betriebshöfe ein Notfahrplan nicht umsetzbar ist, was zu Verkehrsproblemen in der Stadt führt.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

In vielen deutschen Städten kommt es immer wieder zu Streiks im Nahverkehr. Ziel ist es, Notfahrpläne zu erstellen, um den Verkehrsfluss in der Stadt zu gewährleisten. Dieser ist in Frankfurt nicht in ausreichendem Maße gewährleistet, sodass es vor allem in der Innenstadt zu Staus durch ein erhöhtes Verkehrsaufkommen kommt.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Warum gibt es keinen adäquaten Notfahrplan der VGF?

Antwort des Magistrats

Stadtrat Wolfgang Siefert:

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin,

sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr Dr. Langner!

Im Falle eines Streiks werden im Gegensatz zur Deutschen Bahn bei der VGF die Betriebshöfe einschließlich der Betriebswerkstätten mit ihren Beschäftigten vollständig bestreikt. Die Ausfahrt der Betriebshöfe ist dabei komplett blockiert, sodass die U-Bahn- und Straßenbahnzüge die Betriebshöfe nicht verlassen können. Aus diesem Grund ist ein Notfahrplan nicht umsetzbar. Noch zum Hintergrund: Bei der Deutschen Bahn ist es so, dass es mehrere Tarifverträge gibt. Die Leute sind unterschiedlich organisiert. Das heißt, die einen sind bei der GDL, die anderen bei Verdi, dazu gibt es noch ein paar alte Beamte aus Zeiten von vor der Bahnreform. Deswegen kann die Bahn so etwas organisieren, während im lokalen ÖPNV es allgemeingültige Tarifverträge gibt, sodass es nicht eine Beschäftigtengruppe gibt, die weiterarbeitet, während eine andere streikt.

Da in Frankfurt am Main durch die Kombination von Ausschreibungswettbewerb einerseits und Direktvergaben andererseits verschiedene Tarifverträge bei den Verkehrsunternehmen zur Anwendung kommen, bleibt in der Regel auch während eines Streiks einer Gewerkschaft ein Verkehrsangebot bestehen. Werden zum Beispiel die privaten Busunternehmen bestreikt, fahren zwar keine Busse in Frankfurt, aber noch die Straßenbahnen, U-Bahnen und S-Bahnen. Wird die VGF bestreikt, fahren immer noch die S-Bahnen und die Busse. Mehr gibt es dazu leider nicht zu beantworten, aber das hilft uns zumindest, dass der Nahverkehr während eines Streiks in der Regel in Frankfurt nicht komplett stillsteht.

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller Herrn Dr. Langner von der FDP. Bitte!

Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP:

(Zusatzfrage)

Wie viele Mitarbeiter sind gewerkschaftlich gebunden bei der VGF?

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht beantworten.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Wehnemann von der FRAKTION. Bitte!

Stadtverordneter Nico Wehnemann, FRAKTION:

(Zusatzfrage)

Ich vermute, es gab einen Formulierungsfehler bei der FDP-Frage. Eigentlich wollten Sie fragen, warum es keinen adäquaten Tarifvertrag bei der VGF gibt, von dem die Menschen sich ein Leben in dieser Stadt auch leisten können. Haben Sie mal geschaut, was ein Straßenbahnfahrer verdient und wie hoch die Mieten sind? Wann schließen Sie endlich Tarifverträge ab, die hier ein lebenswertes Leben ermöglichen?

(Beifall)

Stadtrat Wolfgang Siefert:

(fortfahrend)

Ich werde jetzt nicht die Ausführungen, die ich, glaube ich, schon mehrfach getätigt habe, zum Thema Tarifautonomie hier wiederholen, aber wenn Sie die Zeitungsberichte gelesen haben, gibt es eine Tarifeinigung bei der VGF, die ganz erhebliche Verbesserungen für die Straßenbahnfahrer und U-Bahn-Fahrer bietet. So gibt es zum Beispiel endlich eigene Einstufungen für die Fahrer und eine sechste Erfahrungsklasse. Es gibt ganz viele weitere Verbesserungen. Aber meines Erachtens werden Straßenbahnfahrer mit der Verantwortung, die sie tragen, zu schlecht bezahlt. Da würde ich Ihnen zustimmen. Aber es gibt jetzt endlich eine Verbesserung.

(Zurufe)

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2382

Stadtverordneter Dr. Julian Langner, FDP:

Verehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,

liebe Kolleginnen und Kollegen!

In der letzten Woche kam es schon vermehrt zu Streiks im öffentlichen Nahverkehr. Wir wissen also, was wieder einmal auf uns zukommen kann, wohl nach Auskunft von Herrn Siefert in nächster Zeit glücklicherweise nicht mehr, aber es wird wieder Chaos, massive Staus und massenweise genervte Bürgerinnen und Bürger bedeuten.

Wir in der FDP erkennen natürlich als Rechtsstaatspartei das Streikrecht als verfassungsrechtlich geschützte Errungenschaft an. Es ist ein hohes Gut und wichtig für die Chancengleichheit in Arbeitskämpfen. Gleichwohl reden wir beim öffentlichen Nahverkehr über eine kritische Infrastruktur. Gerade weil wir uns als Stadt auf die Fahne geschrieben haben, dass wir die Zahl der Autos in der Stadt im Sinne des Klimaschutzes deutlich verringern und Gleichberechtigung zwischen den Verkehrsträgern herstellen wollen, ist diese Infrastruktur kritischer denn je. Dass wir im Sinne der vorgenannten Ziele durchaus erfolgreich waren, belegen nun die massiven Staus an Streiktagen. Offensichtlich steigen bei den in Frankfurt üblichen Totalausfällen viele Pendler wieder aufs Auto um, gegebenenfalls sogar dauerhaft, und das müssen wir unbedingt vermeiden.

Das sagt uns dann zweierlei: Die Bürgerinnen und Bürger brauchen Verlässlichkeit, sonst werden sie erstens bestimmt nicht auf das mit dem Klimaentscheid ausgehandelte Angebot zum dauerhaften Verzicht auf ihr Auto bereit sein, sie brauchen es eben als Back-up-Solution für solch kritische Tage, was im besten Fall nur dauerhaft Parkraum in der Stadt blockiert. Zweitens ist so eine Situation auch zutiefst unsozial. Es haben eben gerade die, die unbedingt in Präsenz arbeiten müssen, nicht notwendigerweise ein Auto, weil sie es sich nicht leisten können. Sie können sich aber aus finanziellen Gründen nicht einfach ein Taxi rufen, um ihre potenziell längeren Pendelwege zu überwinden. Insofern scheint uns in der FDP die Herangehensweise der VGF, die Streiks als höhere Gewalt hinzunehmen, was sie juristisch meines Erachtens nicht sind, nicht zielführend. So akzeptieren wir, dass ganze Teile des ÖPNV systematisch tagelang lahmgelegt werden, das ist für den sozialen Frieden in der Stadt auf Dauer verheerend.

Wir möchten deshalb an dieser Stelle einen dringenden Appell an die VGF für ein intelligenteres Notfallmanagement für solche Streiktage richten, das sicherstellt, dass es nicht zu einem Totalausfall in wesentlichen Teilen des ÖPNV und schon gar nicht insgesamt kommt. Stattdessen sollte ein Notfallplan auf allen Strecken gewährleistet sein. Dies entspricht aus unserer Sicht dem Streikrecht der Arbeitnehmer, aber auch den Interessen aller übrigen Bürgerinnen und Bürger dieser Stadt, die auf den ÖPNV als kritische Infrastruktur angewiesen sind. Ansonsten werden wir die Verkehrswende niemals schaffen. Dazu braucht es nämlich eine Wende im Kopf und die braucht die nötigen Anreize.

Vielen Dank!

(Beifall)

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Die nächste Rednerin ist Frau Christann von den Linken. Bitte schön!

Stadtverordnete Monika Christann, Linke:

Frau Vorsteherin,

werte Stadtverordnete!

Mit ihrer Frage offenbart die FDP, dass sie einen wichtigen Teil des Grundgesetzes nicht verstanden hat oder ihn bewusst ignoriert. Der Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes regelt die Vereinigungsfreiheit. Das heißt, dass jeder Mensch die Möglichkeit hat, sich zur Verbesserung seiner wirtschaftlichen und sozialen Lage in einer Vereinigung zu organisieren. Gemeint sind damit Gewerkschaften oder Arbeitgeberverbände, die zur Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder Tarifverträge aushandeln. Das sind die beiden Tarifparteien. Ein Magistrat gehört nicht dazu. Jetzt sollte sich die FDP einmal ganz besonders die Sätze 2 und 3 aus dem Artikel 9 ins Schulheft oder meinetwegen ins Tablet schreiben: "Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig." Und im dritten Satz heißt es noch, dass Maßnahmen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten dürfen, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Damit es hier auch jeder und jede versteht: Arbeitgeberverbände haben die wirtschaftliche Macht. Gewerkschaften haben als einziges Gegenmittel bei der Aushandlung von wirtschaftlichen und sozialen Verbesserungen die Möglichkeiten des Streiks. Das ist auf allen Ebenen bis hin zum Bundesverfassungsgericht in unzähligen Urteilen durchgeurteilt. Notfallpläne machen nicht die Arbeitgeber, in diesem Fall der Magistrat, sondern die tarifstreikenden Gewerkschaften. Sie bestimmen, ob und in welchem Umfang Notfalldienste gemacht werden, zum Beispiel, wenn es um Leben und Tod in Krankenhäusern geht. Ein Notfahrplan für einen bestreikten Verkehrsbetrieb würde den Streik schwächen und ist damit unzulässig. Einseitige Notfall-anordnungen oder Pläne durch Arbeitgeber sind rechtswidrig und nichtig. Insofern ist die Frage der FDP Quatsch und richtet sich gegen das Grundgesetz.

Ich hoffe, ich habe die Bildungslücke der FDP geschlossen. Übrigens, genau heute vor 91 Jahren erstürmten die Nazis die Gewerkschaftshäuser, ermordeten Gewerkschafter:innen oder verschleppten sie in Konzentrationslager, auch hier in Frankfurt. Die Vermögen wurden beschlagnahmt, die freien Gewerkschaften verboten. Die AfD ist arbeitnehmer- und gewerkschaftsfeindlich. So ist auch die gestrige Gegenkundgebung des Europawahl-Spitzenkandidaten Krah am

  1. Mai in Dresden zu bewerten, der offensichtlich auf den Spuren der Hitler-Nazis wandelt. Danke schön! (Beifall) Stadtverordnetenvorsteherin Hilime Arslaner: Der nächste Redner ist Herr Stadtrat Siefert. Bitte schön! Stadtrat Wolfgang Siefert: Sehr verehrte Stadtverordnetenvorsteherin, sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank, Frau Christann, dass Sie hier die Rechtslage in Deutschland, die wir uns alle oder unsere Vorfahren sehr hart erarbeitet haben, was das Streikrecht angeht, einmal ausführlich dargestellt haben! Ich hatte es vorher auch schon versucht, Herr Dr. Langner. Ich finde es aber gut, dass Sie sich so für die Verkehrswende einsetzen, ein bisschen Rückenwind von der FDP kann uns nur guttun. (Zurufe) Ich habe es auch in meinem ersten Redebeitrag schon gesagt, beim Streik bei der VGF passiert Folgendes: Da fahren Mitarbeiter zwei Straßenbahnen quer in den Betriebshof und dann verlässt kein Fahrzeug mehr den Hof. Das heißt, es ist für die VGF nicht möglich, auch wenn Sie es noch einmal gefordert haben, einen Notfahrplan darzustellen, weil es schon gar nicht möglich ist, irgendwelche Fahrzeuge auf die Schiene zu geben, weil die VGF als ganzes Unternehmen bestreikt wird und eben nicht nur ein paar Straßenbahn- oder Lokführer streiken wie bei der Bahn. Ich kann es nicht ändern und die Hintergründe und warum es vielleicht auch ganz gut ist, dass es so ist, hat Ihnen Frau Christann schon dargestellt. Vielen Dank! (Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. April 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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