Die Gemeinnützige Frankfurter Frauen-Beschäftigungsgesellschaft, GFFB gGmbH, konnte bisher insbesondere für Alleinerzieh
Zusammenfassung
Die Gemeinnützige Frankfurter Frauen-Beschäftigungsgesellschaft bietet ein flexibles Kinderbetreuungsangebot für Alleinerziehende an, das ab Oktober 2024 nicht mehr finanziert werden kann. Der Magistrat wird gefragt, ob eine Fortführung des Angebots möglich ist, um die Betreuungssituation für Alleinerziehende zu verbessern.
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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgenFrage an den Magistrat
Die Gemeinnützige Frankfurter Frauen-Beschäftigungsgesellschaft, GFFB gGmbH, konnte bisher insbesondere für Alleinerziehende ein flexibles Ad-hoc-Kinderbetreuungsangebot im AmkA in der Mainzer Landstraße 293 machen. Da gerade bei Alleinerziehenden im Bedarfsfall das Einspringen der Partnerin beziehungsweise des Partners oft nicht gegeben ist, entsteht dann eine besondere Notwendigkeit, ein solches Angebot in Anspruch zu nehmen. Ab Oktober 2024 stehen die Fördermittel, aus denen es finanziert wurde, jedoch nicht mehr zur Verfügung. Kann der Magistrat ein Fortbestehen des Angebots ermöglichen?
Antwort des Magistrats
Das Angebot der GFFB gGmbh wird für Bürgergeldbezieher:innen als Arbeitsgelegenheit, AGH, seit 01.10.2022 über das Jobcenter Frankfurt finanziert. Es handelt sich um eine Beaufsichtigung von Kindern im Alter von zwei bis zwölf Jahren, nicht um ein qualifiziertes Betreuungsangebot. Die monatlichen Kosten für einen Platz für Teilnehmende der AGH sind mit 2.554,50 Euro pro Monat - acht Plätze - im Maßnahmenvergleich sehr hoch. Ein wesentlicher Faktor sind die hohen Mietkosten für die Räumlichkeiten im AMKA. Das Angebot läuft noch bis zum 30.09.2024. Eine Fortführung der Maßnahme ist aufgrund der gekürzten Bundesmittel und die damit stark reduzierte Finanzausstattung der Jobcenter nicht mehr geplant. Eine Kompensation der wegfallenden Bundesmittel im kommunalen Haushalt ist nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.