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Die Mitarbeiter*innen der Amtsvormundschaft des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt müssen aufgrund der personel

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat bewertet die Situation in der Amtsvormundschaft des Jugend- und Sozialamtes als gesetzeskonform, trotz der hohen Fallzahlen. Um die Betreuung der Mündel zu verbessern, wird ein Lösungsansatz verfolgt, der die Suche nach geeigneten ehrenamtlichen Vormündern aus dem persönlichen Umfeld der Minderjährigen umfasst. Dies soll langfristig zu einer Reduzierung der Fallzahlen pro Mitarbeiter:in führen.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Die Mitarbeiter*innen der Amtsvormundschaft des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt müssen aufgrund der personellen Lage derart viele Fälle bearbeiten, dass ein gesetzeskonformes Bearbeiten nicht mehr möglich scheint. Dies betrifft auch die Verantwortung, die das Jugendamt gegenüber dem Mündel hat.

Ich frage den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat die Situation in der Amtsvormundschaft des Jugend- und Sozialamtes, und welchen Lösungsansatz verfolgt der Magistrat?

Antwort des Magistrats

Derzeit ist das Jugend- und Sozialamt mit 543 Mündeln betraut, es stehen 14 Vollzeitäquivalente, VZÄ, im Bereich der Amtsvormundschaft zur Verfügung, so dass vollzeitbeschäftigte Mitarbeitende etwa 38,78 Mündel betreuen, Stand 29.02.2024.

Aufgrund von urlaubs- und krankheitsbedingtem Personalausfall ist es möglich, dass sich die Anzahl der Mündel in der Zuständigkeit einer vollzeitbeschäftigten Fachkraft temporär erhöht.

Zu den gesetzlichen Bestimmungen ist Folgendes auszuführen.

Auf die Führung der Vormundschaften sind die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuch, BGB, und des Sozialgesetzbuches VIII, SGB VIII, anzuwenden. Das Jugendamt wird zum Vormund oder Pfleger durch Beschluss des Familiengerichts bestellt. Das Amt überträgt die Ausübung der Aufgaben eines Vormundes oder Pflegers einzelnen seiner Bediensteten, § 55 SGB VIII.

Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass ein vollzeitbeschäftigter Bediensteter, der nur mit der Führung von Pflegschaften oder Vormundschaften betraut ist, höchstens 50 und bei Wahrnehmung anderer Aufgaben entsprechend weniger Pflegschaften und Vormundschaften führen soll, § 55 Abs. 3 SGB VIII. Die Mitarbeiter:innen der Amtsvormundschaft im Frankfurter Jugend- und Sozialamt nehmen keine anderen Aufgaben wahr. Für sie gilt zusätzlich abweichend der vom Gesetzesgeber vorgegebenen Fallzahl; ein vollzeitbeschäftigter Vormund soll nicht mehr als 42 Vormundschaften oder Pflegschaften führen.

Insofern stellt der Magistrat fest, dass die Mitarbeiter:innen der Amtsvormundschaft des Jugend- und Sozialamtes durchaus gesetzeskonform arbeiten.

Darüber hinaus verfolgt der Magistrat, ausführend das Jugend- und Sozialamt, einen darüber hinaus gehenden Lösungsansatz, den am besten geeigneten Vormund für die Minderjährigen zu finden. Dabei wird bei der Suche nach geeigneten Personen Wert darauf gelegt, das persönliche Umfeld der Minderjährigen gesondert zu berücksichtigen. Geeignete Personen können dann vom Familiengericht zum Vormund/ Pfleger:in in der Form einer ehrenamtlich geführten Einzelvormundschaft bestellt werden.

Die Werbung, Qualifizierung und Begleitung von ehrenamtlichen Vormündern aus der Stadtgesellschaft erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Deutschen Kinderschutzbund Frankfurt, DKSB. Dabei kann außerdem auf gute Erfahrungen bei den Vormundschaften für unbegleitete minderjährige Geflüchtete/Ausländer:innen, umA, zurückgegriffen werden.

Der Deutsche Kinderschutzbund Frankfurt hat die Genehmigung als Vormundschaftsverein, § 54 SGB VIII, erhalten. Nach Regelung der Finanzierung wird der DKSB seinen Mitarbeitenden die Führung von Vormundschaften und Pflegschaften übertragen.

Die zunehmende Zahl der Einzelvormundschaften, sowohl aus dem persönlichen Umfeld der Mündel als auch zunehmende Vereinsvormundschaften, werden mittelfristig dazu führen, dass das Familiengericht weniger Vormundschaften und Pflegschaften auf das Jugend- und Sozialamt übertragen wird. Die interne Fallzahl-Grenze von 42 Mündel pro vollzeitbeschäftigten/r Mitarbeiter:in sollte damit auch bei temporären Ausfällen, wie zum Beispiel Urlaub oder Krankheit nicht mehr überschritten werden müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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