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In einigen deutschen Städten wurde ein Mähverbot für Wiesen zwischen Mai und September ausgesprochen. Von diesem Mähverb

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gefragt, wie er das Mähverbot für Wiesen zwischen Mai und September in Frankfurt beurteilt. Es wird erläutert, dass bereits seit Jahren Wiesenflächen ökologisch gepflegt werden und ein generelles Mähverbot nicht befürwortet wird.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Frage an den Magistrat

In einigen deutschen Städten wurde ein Mähverbot für Wiesen zwischen Mai und September ausgesprochen. Von diesem Mähverbot kann abgewichen werden, wenn in den Monaten ausreichend Regen fällt.

Ich frage den Magistrat:

Wie beurteilt der Magistrat diese Maßnahme im Hinblick auf die Situation in Frankfurt?

Antwort des Magistrats

Zu Fragen der Wiesenmahd und zu den ökologischen Gesichtspunkten befindet sich das Grünflächenamt in regelmäßigem Austausch mit örtlichen Naturschutzverbänden sowie Fachleuten aus dem Bereich Insekten- und Wiesenökologie im Senckenberg - Institut bzw. mit entsprechenden Sachverständigen.

Insbesondere im Hinblick auf den Schutz von Insekten und vielen anderen wiesenbewohnenden Tierarten, werden im Frankfurter Stadtgrün bereits seit einigen Jahren rund 400 Hektar Wiesenflächen nach ökologischen Gesichtspunkten gepflegt. Die Mahd dieser Flächen erfolgt in der Regel zweimal im Jahr. Der erste Schnitt erfolgt je nach Witterungsverlauf ca. Anfang bis Mitte Juni eines jeden Jahres.

Für diese Arbeiten werden sowohl von der Landwirtschaft als auch von beauftragten Dienstleistungsunternehmen trockene Witterungsphasen genutzt, um eine Trocknung zu Heu als Viehfutter zu erreichen, eine Aussamung der Gräser und Kräuter zu ermöglichen und nicht zuletzt auch, um den Lebewesen in der Wiese das Ausweichen bzw. Abwandern aus den Mähflächen in angrenzende Bereiche zu ermöglichen. Dazu verbleibt das Mähgut in der Regel einige Tage auf den bearbeiteten Flächen.

Eine zweite Mahd erfolgt auf diesen Flächen in der Regel auch wieder witterungsabhängig im September bis Oktober. In Ausnahmefällen kann es je nach Witterungsverlauf auf die zweite Mahd verzichtet werden.

Ein generelles, zeitweiliges Mähverbot für alle öffentlichen Wiesen- und Rasenflächen in Frankfurt wird seitens des Magistrats nicht befürwortet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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