Mit Beschluss § 3844 vom 28.09.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vergabe eines Erbbaurechts an das Konsortium
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung hat der Vergabe eines Erbbaurechts an das Konsortium Campus V zugestimmt. Der Magistrat wird gefragt, wann der Erbbaurechtsvertrag unterzeichnet wird, was von der Klärung der Vertragspartner abhängt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Mit Beschluss § 3844 vom 28.09.2023 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vergabe eines Erbbaurechts an das Konsortium Campus V zugestimmt. Der Erbbaurechtsvertrag ist unterschriftsreif ausverhandelt. Das Konsortium will Planungskosten in Höhe von mehr als 400.000 Euro verausgaben, wenn der Vertrag von der Stadt unterzeichnet ist.
Ich frage den Magistrat:
Wann ist mit einer Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrages zu rechnen?
Antwort des Magistrats
Mit der Unterzeichnung des Erbbaurechtsvertrags ist zu rechnen, wenn geklärt ist, ob das Konsortium mit den bisherigen Mitgliedern Vertragspartner bleibt. Derzeit liegt dem Magistrat dazu noch keine Rückmeldung des Konsortiums vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.