Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat beschlossen, Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen. Vi
Zusammenfassung
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat beschlossen, Geflüchtete zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen, um deren Integration zu fördern. Die Stadt Frankfurt am Main nutzt bereits die gesetzlichen Möglichkeiten des § 5 AsylbLG, um Arbeitsgelegenheiten anzubieten. Ziel ist es, die Beschäftigungsquote unter Geflüchteten zu erhöhen und individuelle Hindernisse zu berücksichtigen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Der Kreistag des Saale-Orla-Kreises hat beschlossen, Geflüchtete künftig zu gemeinnützigen Tätigkeiten heranzuziehen. Vier Stunden am Tag sollen sie zum Beispiel in der eigenen Unterkunft, in Vereinen oder bei der Kommune arbeiten. Gemäß § 5 AsylbLG können Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften zur gemeinnützigen Arbeit verpflichtet werden. Dafür erhalten sie entsprechend der gesetzlichen Regelung 0,80 Euro pro Stunde als Aufwandsentschädigung. Bei einer unbegründeten Weigerung sind Kürzungen der Leistungen möglich.
Ich frage den Magistrat:
Inwieweit wird derzeit bei Geflüchteten, die durch die Stadt Frankfurt am Main in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht sind, von der gesetzlichen Möglichkeit des § 5 AsylbLG Gebrauch gemacht?
Antwort des Magistrats
Das Asylbewerberleistungsgesetz, § 5 Absatz 1, sieht vor, dass in Unterkünften Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden sollen. Außerdem sollen bei staatlichen, kommunalen und gemeinnützigen Trägern soweit möglich Arbeitsgelegenheiten, die der Allgemeinheit dienen, zur Verfügung gestellt werden.
In Frankfurt bietet die GWR gemeinnützige Gesellschaft für Wiederverwendung und Recycling mbH Arbeitsgelegenheiten an. In Kooperation mit der GWR macht die Stadt Frankfurt von der genannten gesetzlichen Möglichkeit bereits Gebrauch.
Durch den Magistrat, hier das Jugend- und Sozialamt, werden alle neu zugewiesenen Asylbewerber:innen über mögliche Integrationsmaßnahmen, sowie Arbeitsgelegenheiten, beraten.
Seit vielen Jahren werden Asylbewerber:innen in Arbeitsgelegenheiten vermittelt und zur Teilnahme herangezogen, sollten keine individuellen Gründe dagegensprechen, wie zum Beispiel mangelnde Kinderbetreuung, Besuch eines Integrationskurses beziehungsweise einer Schule oder gesundheitliche Gründe.
Das Monitoring der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Geflüchtete bildet im Jahr 2023 Daten von rund 2.300 Personen im erwerbsfähigen Alter ab - 16 bis 65 Jahre -. Die Abfrage nach Tätigkeiten ergab, dass circa 65 Prozent der Menschen einer Beschäftigung nachgingen - zum Beispiel Minijob, Praktika, Qualifizierungsmaßnahmen -, an Sprachkursen teilnahmen, kleine Kinder betreuten oder eine Schule besuchten. 35 Prozent der Menschen waren nicht beschäftigt, weil sie zum Beispiel auf den Beginn von Sprachkursen warteten oder aus gesundheitlichen Gründen keiner Tätigkeit nachgehen konnten.
Im Jahr 2023 zählte das Jugend- und Sozialamt 22 Teilnahmen an Arbeitsgelegenheit. In 2022 waren es 44 Teilnahmen. Die geringe Anzahl ist mit den niedrigen Zuweisungen von Asylbewerber:innen in 2022 und 2023 zu begründen. Das Asylbewerberleistungsgesetz greift nicht für den Personenkreis Geflüchteter aus der Ukraine. Daher nehmen sie nicht an Arbeitsgelegenheiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz teil.
Mit Zuwachs der Zuweisungen von Asylbewerber:innen seit Ende Oktober 2023 steigen auch die Teilnahmen an Arbeitsgelegenheiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.