Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode 2016 wurde vom Ortsbeirat 14 angeregt, auf dem Flurstück im Baugebiet Harheim-
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 14 hat den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Harheim angeregt, da das bestehende Gebäude den aktuellen Anforderungen nicht mehr genügt. Der Magistrat hat das Vorhaben positiv entschieden, jedoch gibt es bisher keine Fortschritte bei der Realisierung.
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Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Zu Beginn der laufenden Legislaturperiode 2016 wurde vom Ortsbeirat 14 angeregt, auf dem Flurstück im Baugebiet Harheim-Nord, Grundstück: Bebauungsplan Nr. 681 - Harheim-Nord, Flur 3, Flurstück 264/1-6, ein neues Feuerwehrgerätehaus für die Freiwillige Feuerwehr Harheim zu errichten, OM 904/16. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus entspricht in baulicher und funktionaler Hinsicht nicht mehr den gestiegenen Anforderungen für die Rettungs- und Hilfeleistungen der Feuerwehr, und der gestiegene Raumbedarf macht einen Neubau auf einem Ausweichgrundstück notwendig. Obwohl der Magistrat dieses Vorhaben positiv entschieden hat, ist in der Angelegenheit kein Fortschritt zu erkennen. Daher frage ich den Magistrat: Wann kann die Freiwillige Feuerwehr Harheim mit dem Neubau an oben genannter Stelle rechnen?
Antwort des Magistrats
Mit Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, § 1460 vom 01.06.2017, M 85, wurde die Prioritätenliste für Neu- und Umbauvorhaben von Gerätehäusern für die Freiwillige Feuerwehr Frankfurt am Main aktualisiert und fortgeschrieben. Davon ist auch das Feuerwehrgerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Harheim betroffen. Das Amt für Bau und Immobilien hat der BKRZ GmbH & Co. KG zwischenzeitlich ein Angebot für die Vergabe des Grundstückes im Erbbaurecht unterbreitet. Die Verhandlungen dazu dauern noch an und sollen demnächst abgeschlossen werden. Zum Zeitraum der Realisierung des Neubaus lässt sich derzeit keine belastbare Aussage treffen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.