Die Grundsteuerreform greift ab dem Jahr 2025. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 wird von relativ konstanten Einn
Zusammenfassung
Die Grundsteuerreform in Frankfurt am Main soll ab 2025 aufkommensneutral umgesetzt werden, um die Einnahmen konstant zu halten. Dies erfordert eine Anpassung der Hebesätze, um trotz veränderter Grundsteuermessbeträge das gleiche Gesamtaufkommen zu erreichen. Die Reform wird voraussichtlich zu Veränderungen der Grundsteuerbeträge für die Steuerpflichtigen führen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die Grundsteuerreform greift ab dem Jahr 2025. Im Entwurf des Doppelhaushalts 2024/2025 wird von relativ konstanten Einnahmen, 220 Millionen Euro, aus der Grundsteuer für die Jahre 2024 und 2025 ausgegangen, da die Grundsteuerreform aufkommensneutral erfolgen soll. Der Zuwachs berücksichtigt lediglich neuere Wohngebiete. Gleichzeitig werden höhere Ausgaben für die zu zahlende Grundsteuer für die vom Amt für Bau und Immobilien, ABI, verwalteten Liegenschaften erwartet. Ich frage den Magistrat: Wie wurde die Aufkommensneutralität für die Grundsteuer bestimmt?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel,
meine Damen und Herren!
Die Grundsteuerreform in Frankfurt am Main soll aufkommensneutral umgesetzt werden. Das bedeutet, dass das Gesamtaufkommen an Grundsteuer pro Veranlagungsjahr durch die Reform weder steigen noch sinken soll. Eine insgesamt aufkommensneutrale Grundsteuerreform setzt voraus, dass die Stadt Frankfurt am Main die Hebesätze für das Jahr 2025 so anpassen muss, dass trotz des durch die Reform veränderten Volumens an Grundsteuermessbeträgen das gleiche Grundsteuergesamtaufkommen wie auf Basis der bisherigen Regelungen erreicht wird. Die Grundsteuerbeträge für die einzelnen Steuerpflichtigen werden sich allerdings voraussichtlich für so gut wie alle Steuerpflichtigen verändern. Das liegt in der Natur der Reform begründet und ist durch die Stadt nicht zu verhindern.
Die Oberfinanzdirektion hat in ihrer Pressemitteilung vom 23.06.2023 angekündigt, dass die Städte und Gemeinden beim Finden eines - pro Gebietskörperschaft - aufkommensneutralen Hebesatzes vom Land Hessen unterstützt werden. Hierzu wird das Land Hessen aufkommensneutrale Hebesatzempfehlungen veröffentlichen. Parallel wird die Stadt Frankfurt am Main auf Basis der vorliegenden Grundsteuermessbetragsmitteilungen ebenfalls Berechnungen durchführen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.