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In der FAZ vom 22.02.2024 wird der Chef der städtischen ABG-Holding mit folgenden Worten hinsichtlich des geplanten Umzu

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Zusammenfassung

Die Stadt plant, ein zweites Interim für das Gymnasium Süd zum Schuljahr 2025/2026 bereitzustellen, um den Schulbetrieb bis zur Fertigstellung des Hauptprojekts sicherzustellen. Dies ist notwendig, da das Gymnasium Süd schnell wächst und die Wallschule nicht mehr ausreichend Platz bieten kann.

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Frage an den Magistrat

In der FAZ vom 22.02.2024 wird der Chef der städtischen ABG-Holding mit folgenden Worten hinsichtlich des geplanten Umzugs des Gymnasiums Süd an die Seehofstraße zitiert: "Dass bis zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht, sehe ich nicht." Weil das Gymnasium Süd schnell wächst und die Wallschule spätestens zum Schuljahresbeginn 2025/26 zu klein sei, solle eines der dortigen Gebäude zunächst provisorisch hergerichtet werden. Zuvor müssten jedoch die Eigentumsverhältnisse geklärt werden. Außerdem wird unter anderem noch eine Baugenehmigung benötigt.

Ich frage den Magistrat:

Welchen Plan hat die Stadt für den Fall, dass die geplante Eröffnung eines Provisoriums zum Schuljahresbeginn 2025/26 absehbar nicht erfolgen kann?

Antwort des Magistrats

Im Bildungsausschuss am 11.03.2024 hat die Bildungsdezernentin zugesichert, dass das Gymnasium Süd zum Schuljahr 2025/2026 ein zweites Interim bekommen wird. Dieses Interim wird den Schulbetrieb des Gymnasium Süd sicherstellen bis das Hauptprojekt fertiggestellt ist. Die internen Prüfungen dazu sind noch nicht abgeschlossen, sie laufen aber mit Hochdruck.

Der städtische Vertrag mit der ABG wird gerade endverhandelt. Parallel zu den Vertragsverhandlungen wird die Planung intensiv weiterbearbeitet. Die Planungsmittelfreigabe zu beiden Projekten - Interim und Hauptprojekt - ist im vergangenen Dezember im Magistrat erfolgt, und die ABG ist in Vorbereitung der Baueingabe. Das Stadtschulamt prüft im Einvernehmen mit der Schulleitung die pädagogische Planung und das Amt für Bau und Immobilien überprüft die von der ABG angebotenen baulichen Standards für den Vertrag.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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