Die aktuellen Skandale der Causa AWO/Feldmann erschüttern die Stadt und die Republik. Seit 1993 hatten Vertreter der AWO
Zusammenfassung
Die Frage thematisiert die Skandale rund um die AWO und deren enge Verbindungen zur Stadtverwaltung. Es wird angefragt, ob der Magistrat über das Verhalten der AWO informiert war und warum dies nicht hinterfragt wurde. Die Antwort des Magistrats besagt, dass keine derartigen Erkenntnisse vorlagen.
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E-Mail-Abo einrichtenFrage an den Magistrat
Die aktuellen Skandale der Causa AWO/Feldmann erschüttern die Stadt und die Republik. Seit 1993 hatten Vertreter der AWO engsten Kontakt zu den Verantwortlichen dieser Stadt: Bei unzähligen Gelegenheiten ist man sich begegnet, man verreiste auch häufig zusammen und man führte gemeinsame Projekte durch. Ich frage daher den Magistrat: Hatte der Magistrat im Laufe der Jahrzehnte keine Erkenntnisse über das üppige Gebaren der AWO-Geschäftsführung und ihres Umfeldes, und, falls doch, warum wurde dies vom Magistrat nicht kritisch hinterfragt?
Antwort des Magistrats
Auf Nachfrage bei den derzeitigen hauptamtlichen Magistratsmitgliedern haben die Dezernate I, II, III, IV, V, VI, VIII, IX und X geantwortet, dass ein - wie in der Frage angeführtes - "üppige(s) Gebaren" der AWO-Geschäftsführung und ihres Umfeldes nicht aufgefallen ist beziehungsweise Fehlanzeige gemeldet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Januar 2020Sie sind hierFF 2319Die aktuellen Skandale der Causa AWO/Feldmann erschüttern die Stadt und die Republik. Seit 1993 hatten Vertreter der AWOFragestunde-Frage
- 10. März 2020AA 681Die Stadt Frankfurt und die AWO XLI - Dezernat VIISTVV-Anfrage · FDP
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 14 WochenBB 201Die Stadt Frankfurt und die AWO XLI - Dezernat VIIMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet