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Unter der eingängigen URL https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.FF.OrdA&mode=cc&cc_k ey=AnzeigeOwi

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt hat ein Online-Portal zur Anzeige von Verstößen im ruhenden Verkehr eingerichtet. Der Magistrat erklärt, dass zukünftige Nutzer*innen nicht in die Entwicklung des Portals einbezogen wurden, um eine schnelle interne Prozessoptimierung zu erreichen. Ziel ist es, die Verarbeitungsquoten bei Privatanzeigen zu erhöhen und die Funktionalität des Portals schrittweise zu erweitern.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Unter der eingängigen URL https://portal-civ.ekom21.de/civ.public/start.html?oe=00.00.FF.OrdA&mode=cc& amp;cc_key=AnzeigeOwi stellt die Stadt Frankfurt ein Portal zur Verfügung, über das Privatpersonen Verstöße im ruhenden Verkehr anzeigen können. Unmittelbar nach Veröffentlichung des Portals gingen bei der Stadt und beim ADFC diverse Hinweise zu fehlenden Funktionen und zum sehr umständlichen User Interface ein. Ich frage den Magistrat: Waren zukünftige Nutzer*innen an der Entwicklung der Portal-Funktionen und -Oberfläche beteiligt, so wie es bei Software-Entwicklungen seit mindestens den 90er-Jahren des vorigen Jahrhunderts üblich ist - falls nein, warum nicht, falls ja, wer?

Antwort des Magistrats

Zukünftige Nutzer*innen waren an der Entwicklung der Portal-Funktion und -Oberfläche nicht beteiligt. Das Portal wurde primär zur internen Prozessoptimierung und in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Softwareanbieter auf die Bedürfnisse des Ordnungsamtes angepasst. Es besteht aus erprobten OZG-Komponenten, die schon an anderen Stellen zum Einsatz kommen.

Äußerungen aus der Bevölkerung und dem Parlament hatte der Magistrat entnommen, dass schnell Abhilfe geschaffen werden muss bezüglich der stark gesunkenen Verarbeitungsquoten bei Privatanzeigen. Der Fragesteller erinnert sich vermutlich daran, dass er selbst dazu in der Stadtverordnetenversammlung kritische Fragen gestellt hatte.

Hinterlegt wurden zugunsten des schnellen Starts des Online-Portals folglich nur die am häufigsten angezeigten rund 50 verschiedenen Tatbestände. Diese bilden in etwa zwei Drittel der Sachverhalte, die üblicherweise für Privatanzeigende relevant sind, ab.

Selbstverständlich steht das Ordnungsamt seit Einführung des Online-Portals im Austausch mit einzelnen Nutzer*innen als auch Interessensvertreter*innen von Verkehrsteilnehmendengruppen. Etliche Anregungen aus diesem Personenkreis wurden bereits umgesetzt.

Aktuell noch fehlende oder zukünftig entstehende Tatbestände sind hinzufügbar und werden das Portal sukzessive nach Bedarf erweitern. Ziel soll es sein, rund 90 Prozent der bislang Verwendung findenden Verstöße abzudecken. Eine hundertprozentige Hinterlegung aller Tatbestände der Bußgeldkatalogverordnung zum ruhenden Verkehr wäre technisch möglich, steht aber in keinem Verhältnis zum aus "Exoten-Tatbeständen" erwachsenden Digitalisierungsaufwand und wäre vermutlich auch der Übersichtlichkeit.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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