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Sozialdezernentin Professor Dr. Birkenfeld hat noch am Tag vor den staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen gegen Verantw

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Zusammenfassung

In der Anfrage wird die Frage aufgeworfen, wie es möglich ist, dass im Dezernat keine falschen Personalkosten aufgefallen sind, während die Staatsanwaltschaft einen Betrugsverdacht äußert. Die Antwort des Magistrats erläutert, dass es bereits Rückforderungen gab und dass die Staatsanwaltschaft erst nach längerer Zeit aktiv wurde. Dies wirft Fragen zur Überwachung und Kontrolle der finanziellen Abrechnungen auf.

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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

Frage an den Magistrat

Sozialdezernentin Professor Dr. Birkenfeld hat noch am Tag vor den staatsanwaltschaftlichen Durchsuchungen gegen Verantwortliche der AWO-Kreisverbände Frankfurt und Wiesbaden beteuert, der Stadt Frankfurt sei durch die dubiosen Geschäftspraktiken der AWO kein Schaden entstanden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hingegen ließ im Rahmen ihrer Pressemitteilung zu dieser Maßnahme am 14.01.20 verlauten, es bestehe "der Verdacht des Betruges zum Nachteil der Stadt im Zusammenhang mit dem Betrieb von zwei Flüchtlingsunterkünften und insoweit falsch abgerechneten Personalkosten im hohen sechsstelligen Bereich". Ich frage den Magistrat: Wie ist es möglich, dass niemandem im Dezernat diese falsch abgerechneten Personalkosten aufgefallen sein sollen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: Herr Vorsitzender, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt habe ich das zweite Mal das Glück, auf eine Frage von einem Fragesteller antworten zu dürfen, der selbst die Frage nicht stellt, aber auch hier würde ich Herrn Schenk, wenn er denn da wäre, zunächst erst einmal sagen, dass es schön wäre, wenn er einfach den Antworten auf meine Fragen und meinen Berichten ein bisschen mehr Aufmerksamkeit schenken könnte. Wenn jemand wie Herr Schenk seit vier Monaten Akten im Akteneinsichtsausschuss liest, muss ihm eigentlich aufgefallen sein, sonst kann er nicht intensiv genug die Akten gelesen haben, dass es sehr wohl aufgefallen ist, dass personelle Leistungen nicht im vereinbarten beziehungsweise geplanten Umfang erbracht worden sind. Deshalb wurden ja die Zahlungen reduziert und die damals bekannten Summen, die zu viel gezahlt waren, vollständig durch Aufrechnung zurückgeholt. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Staatsanwaltschaft im Rahmen ihrer Ermittlungen Erkenntnisse erlangt hat, über darüber hinausgehende falsch abgerechnete - vermutlich vorsätzlich falsch abgerechnete - Personalkosten. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die erste Zusatzfrage kommt von Herrn Mund von der BFF-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordneter Mathias Mund, BFF: (Zusatzfrage) Frau Professor Dr. Birkenfeld, damit ich das richtig verstehe, ich rekapituliere das noch einmal, das heißt - Sie haben in zwei Zeitungsinterviews ausgeführt, einmal in der FNP und in der FAZ, dass der Stadt Frankfurt kein Schaden entstanden sei -, Sie sind von den Beträgen ausgegangen, die intern schon auffällig waren, die Sie quasi auch zurückgefordert haben. Und diese anderen Beträge, über die die Staatsanwaltschaft jetzt spricht, das sind Dinge, die im Rahmen der Ermittlungen aufgetreten sind. Habe ich das so richtig erfasst? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Herr Mund, davon gehe ich aus. Wir haben bei den Personalkosten der AWO Frankfurt bei der Unterkunft Gutleutstraße, das können Sie jetzt nicht wissen, weil ich glaube, Sie sind nicht im Akteneinsichtsausschuss, für die Jahre 2017 und 2018 insgesamt 613.000 Euro nicht erstattet. Was die Unterkunft am Poloplatz betrifft, wurden für 2017 und 2018 die Forderungen insgesamt um 918.000 Euro gekürzt. Da waren aber neben Personalkosten auch noch Angebote vom Sport und vom Sicherheitsdienst, die gekürzt wurden. Im Übrigen würde ich immer gerne darauf hinweisen, dass man ein Interview ganz lesen sollte, dann ist es nämlich so, dass man durchaus nachvollziehen kann, was ich in den Interviews gesagt habe, nämlich dass zu dem Zeitpunkt der Abrechnung und den Vertragsverhandlungen um einen Aufhebungsvertrag mit der AWO Erkenntnisse nur in diesem Maße vorlagen. Entsprechend wurden die berücksichtigt. Insofern haben wir diese Thematik, glaube ich, ziemlich breit im Ausschuss für Soziales und Gesundheit diskutieren können. Noch einmal, wir hatten damals keine verwertbaren Beweise, die weitere Kürzungen oder eine Anzeige rechtfertigten. Es war tatsächlich so, dass im Juni 2019, das weiß ich aber auch erst seit Kurzem, der Staatsanwaltschaft eine anonyme Anzeige, die sehr detailliert war, zugespielt wurde. Wir haben dann, nachdem das in der Zeitung stand, Kontakt mit der Staatsanwaltschaft aufgenommen und haben angeboten, in der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge selbstverständlich alle Akten einsehen zu können, die sie möchten. Wir haben umfassende Aussagegenehmigungen an die Mitarbeiter erteilt. Dann hat die Staatsanwaltschaft im Januar 2020 die Hausdurchsuchungen unternommen. Man muss sich das einmal überlegen. Trotz der konkreten Hinweise im Sommer an die Staatsanwaltschaft, hat es bald sieben Monate gedauert, bis die Staatsanwaltschaft eine Durchsuchungserlaubnis bekommen hat, um weiteres Material zu sichern. Daraus lässt sich doch schließen, dass nicht alles so einfach auf der Hand gelegen hat, wie Sie gerne suggerieren wollen. So einfach war es eben nicht. (Beifall) Stadtverordnetenvorsteher Stephan Siegler: Die zweite Zusatzfrage kommt von Frau Schubring von der CDU-Fraktion. Bitte schön! Stadtverordnete Christiane Schubring, CDU: (Zusatzfrage) Eine kurze Nachfrage, Frau Professor Birkenfeld. Im Lichte dessen, was wir heute wissen, hätten Sie an der einen oder anderen Stelle anders gehandelt? Stadträtin Prof. Dr. Daniela Birkenfeld: (fortfahrend) Meine Lieblingsfrage, Frau Schubring. (Heiterkeit) Ja, wenn ich früher gewusst hätte, was ich heute weiß und was noch alles im Raum steht, wäre ich erst überhaupt keine Geschäftsbeziehungen mit der AWO bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten eingegangen. (Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 23. Januar 2020 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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