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Immer mehr Eltern fürchten den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz, da die Stadt Frankfurt ihrer gesetzlich normiert

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt wird aufgefordert, den Eltern von Kindern, die keinen Betreuungsplatz erhalten, rechtzeitig einen ablehnenden Bescheid zuzusenden, um ihnen Planungssicherheit zu geben. Dies ist notwendig, da viele Eltern auf alternative Betreuungsmöglichkeiten angewiesen sind und die Stadt derzeit keine klaren Informationen bereitstellt. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Kommunikation und Unterstützung für betroffene Familien.

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Thema Kinder, Jugend und Familie verfolgen

Frage an den Magistrat

Immer mehr Eltern fürchten den Verlust ihrer wirtschaftlichen Existenz, da die Stadt Frankfurt ihrer gesetzlich normierten Pflicht zur Bereitstellung von Betreuungsplätzen nicht nachkommt. Bestärkt durch aktuelle Gerichtsurteile, vgl. OVG NRW Beschl. vom 01.12.2023 - 12 E 832/23, wollen sie Schadensersatz für entstehende Drittbetreuungskosten durch Privatpersonen einklagen. Hierfür benötigen sie einen rechtsfähigen Ablehnungsbescheid, den sie aber laut Stellungnahme ST 1004/23 vom Kindernet nicht bekommen.

Daher frage ich den Magistrat:

Von wem und zu welchem Zeitpunkt werden die mit Rechtsbehelfsbelehrung versehenen ablehnenden Betreuungsbescheide versandt oder müssen die Eltern hierfür einen förmlichen Antrag stellen?

Antwort des Magistrats

Stadträtin Sylvia Weber:

Sehr geehrte Frau Vorsteherin,

sehr geehrte Frau Steinhardt!

Ich antworte Ihnen in Abstimmung mit dem Rechtsamt, das uns eine Stellungnahme hat zukommen lassen, wie folgt:

Sofern ein Förderanspruch nach § 24 Absatz 2 und Absatz 3 SGB VIII besteht, und dies ist für alle Kinder zwischen dem vollendeten ersten Lebensjahr und dem Schuleintritt der Fall, wären die hier von Ihnen so bezeichneten "ablehnenden Betreuungsbescheide" rechtswidrig. Sie werden und dürfen demgemäß von den zuständigen Stellen nicht erlassen werden, auch auf einen etwaigen förmlichen Antrag hin nicht.

Für eine Klage auf Schadensersatz respektive Aufwendungsersatz nach § 36a Absatz 3 SGB VIII für hier als "Drittbetreuungskosten" bezeichnete privat organisierte Kinderbetreuung bedürfte es eines solchen Ablehnungsbescheides auch nicht. Ein Zahlungsanspruch gegen die Stadt in diesem Bereich kann im Wege der sogenannten allgemeinen Leistungsklage nach § 40 Verwaltungsgerichtsordnung vor dem Verwaltungsgericht verfolgt werden.

Seit Schaffung des Rechtsanspruchs nach § 24 Absatz 2 Achtes Sozialgesetzbuch - SGB VIII (U3) - ging noch kein verwaltungsgerichtliches Verfahren zuungunsten der Stadt aus. Den Antragstellenden konnte während der Verfahren ausnahmslos ein Betreuungsplatz angeboten werden, häufig sogar in der Wunscheinrichtung. Es ist also nicht mit Klagen auf Schadensersatz für entstehende Drittbetreuungskosten zu rechnen, zumindest nicht in größerem Umfang. Nach Kenntnis des Rechtsamtes gab es eine solche nur einmal im Jahr 2018 und diese hatte keinen Erfolg. Ich will damit sagen, der Rechtsanspruch kann direkt mit einer Leistungsklage eingereicht werden. Es bedarf eines solchen Ablehnungsbescheides nicht.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es liegt eine Zusatzfrage der Fragestellerin, Frau Steinhardt, vor. Bitte!

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(Zusatzfrage)

Herzlichen Dank für die Erläuterungen! Dann würde mich interessieren, wie viele Verfahren es denn bisher gab und wie diese Plätze, die dann doch da waren, vorher aber nicht da waren, entstanden sind.

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Über die Anzahl der Verfahren kann ich Ihnen jetzt ad hoc nichts sagen, das könnte ich Ihnen nachliefern. Ich kann nur sagen, wo es Unterstützung für die Eltern gibt, weil ich vermute, dass Ihre Frage in die Richtung zielt, wie Eltern diesen Rechtsanspruch wahrnehmen können oder wie sie darüber informiert werden. Informationen gibt es natürlich im Kindernet Frankfurt. Ich gebe aber zu, die sind nicht so umfassend, wie man sie vielleicht gerne hätte. Da dürfen wir gerne noch mehr tun. Man kann sich aber auch per E-Mail oder Telefon an die Infobörse im Kindernet Frankfurt wenden. Dort bekommt man Informationen über den Anspruch, den man hat, und über den Klageweg. In der Regel wird auch im Zuge dieser Beratung schon versucht, einen Platz zu finden, sodass man den Klageweg vermeiden kann. Ich weiß, dass in den allermeisten Fällen doch noch eine Möglichkeit gefunden wird, der entsprechenden Familie einen Betreuungsplatz anzubieten.

Stadtverordnetenvorsteherin

Hilime Arslaner:

Es gibt eine weitere Zusatzfrage der Fragestellerin Frau Steinhardt. Bitte!

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

(Zusatzfrage)

Vielen Dank! Wenn sonst keiner möchte.

Das hört sich wunderbar an. Dann wäre jetzt meine Frage: Das Kindernet soll ja neu aufgelegt werden. Wäre es möglich, in diesem Zuge vielleicht Eltern auch zum gewünschten Beginn direkt darüber zu informieren? Zurzeit ist es so, dass das Kindernet nur sagt, noch soundso viele Wochen bis zum gewünschten Betreuungsbeginn, aber dann passiert ja nichts. Von daher wäre die Frage: Können Sie sicherstellen, indem Sie das einbauen, dass, wenn zum Betreuungsbeginn kein Platz da ist, den Eltern dieses Verfahren automatisch erläutert wird?

Stadträtin Sylvia Weber:

(fortfahrend)

Ich nehme diese Anregung gerne mit, dass wir diese Erläuterungen erweitern und ausbauen und den Eltern noch einmal etwas ausführlicher erklären, wie sie ihren Rechtsanspruch wahrnehmen können, und auch noch einmal eine entsprechende Adresse oder Ansprechperson benennen, wo sie sich Informationen holen können.

Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2294

Stadtverordnete Sara Steinhardt, CDU:

Meine Damen und Herren!

Die Stadt Frankfurt verschickt keine rechtskräftigen Ablehnungsbescheide an Eltern, die keinen Betreuungsplatz für ihr Kind erhalten. Stattdessen bleiben die Familien im Kindernet einfach auf der Warteliste. Was zunächst wie eine bürokratische Kleinigkeit aussieht, hat jedoch gravierende Auswirkungen auf zahlreiche Frankfurter Familien. Die Eltern hoffen und bangen nämlich monatelang, ob sie nun einen Platz für ihr Kind bekommen oder nicht. Normalerweise müssten sie einen ablehnenden Bescheid bekommen. In Frankfurt passiert das aber einfach nicht, weil die städtischen Ämter sich darauf zurückziehen, dass ja auch noch unterjährig die Möglichkeit bestehe, nachzurücken und einen Platz zu erhalten. Dies hat jedoch zur Folge, dass die Kindergärten und Krippen wöchentliche Anrufe oder E-Mails von verzweifelten Eltern auf der Warteliste erhalten und die Eltern wochen- und monatelang in der Schwebe leben. Eine gute Nachricht hatte Frau Weber ja eben. Ein offizieller Ablehnungsbescheid der Kommune ist nicht Voraussetzung, um einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf den Betreuungsplatz geltend machen zu können. Allerdings sehen das viele Rechtsanwälte in dieser Stadt anders. Von daher, bitte, Frau Weber, geben Sie uns und den Eltern das auch noch einmal schriftlich. Denn bisher gibt es vor allem deswegen keine Klagen, weil Eltern eben nichts in der Hand haben.

Bei dem Thema geht es jedoch aus unserer Sicht nicht einmal primär um das Einklagen eines Platzes, den man in Frankfurt nur schwer bekommt, es geht vor allem auch darum, dass die Eltern und Familien so früh wie möglich eine belastbare Aussage der Stadt benötigen, um sich eben einen alternativen Plan für den Worst Case, wenn man nämlich keinen Platz bekommt, zurechtzulegen. Familien müssen schließlich ihre Arbeitgeber verbindlich informieren. Diese müssen ebenfalls langfristig planen, Mitarbeiter freistellen oder Vertretungen finden. Die Eltern, die keinen Betreuungsplatz für Ihre Kinder erhalten, müssen sich nach Alternativen umsehen, individuell eine Betreuung organisieren oder gar ihre Elternzeit verlängern. All das ist aber nicht möglich, wenn sich die Stadt bewusst zurückhält, vertröstet oder Hoffnung auf ein Nachrücken macht, obwohl jeder weiß, dass die Perspektiven in dieser Stadt in der Realität düster sind. Es ist schlichtweg so, dass es nicht genügend Plätze und damit keine Planungssicherheit in diesem System gibt. Auch wenn das niemand offen sagt: Ein Großteil der Kindergarten- und damit auch der Krippenplätze wird nun einmal zum Schuljahresbeginn eines jeden Jahres frei. Die Anzahl der Bewerber übersteigt hier aber regelmäßig die Anzahl der gewünschten Plätze und es gibt unterjährig eigentlich so gut wie nie frei werdende Kapazitäten.

Zur Verdeutlichung: Laut aktuellem Kindertagesstättenentwicklungsplan, B 172, gab es im Jahr 2021 23.940 Kinder in Frankfurt unter drei Jahren. Allerdings gab es dafür nur 11.093 Plätze in Krippen oder Krabbelstuben. Da erzählt die Stadt den Eltern allen Ernstes, sie könnten keine Absagen verschicken, weil es ja gut sein könnte, dass man unterjährig noch nachrückt. Bei einem Versorgungsgrad von 46 Prozent - ernsthaft? Wir fordern daher, dass dieses Verfahren zeitnah geändert wird. Sie müssen die Umstellung des Kindernets dringend nutzen. Frau Weber, sagen Sie den Eltern bitte die Wahrheit. Es gibt nicht für alle einen Platz und wenn sich Eltern nicht wehren, dann gehen sie leer aus. Das müssen sie so früh wie möglich wissen.

Danke!

(Beifall)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. März 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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