In Bezug auf den geplanten Neubau der Europäischen Schule Frankfurt, ESF, führt der Magistrat in seinem Bericht B 55 vom
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, warum der Ratswegplatz weiterhin als Standort für den Neubau der Europäischen Schule Frankfurt überprüft wird, obwohl er nicht den angemeldeten Flächenbedarf erfüllt. Es wird auch nach dem Zeitrahmen für das finale Flächenprogramm gefragt. Die Antwort des Magistrats verweist auf die Machbarkeitsstudie und die Notwendigkeit eines Wettbewerbs zur Klärung der Ausnutzbarkeit.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
In Bezug auf den geplanten Neubau der Europäischen Schule Frankfurt, ESF, führt der Magistrat in seinem Bericht B 55 vom 26.01.2024 aus, dass "auf der Grundlage des definierten Flächenprogramms der Schule vom Bund ca. 6 ha Grundstücksgröße für notwendig erachtet wurden". Dieser angemeldete Flächenbedarf ist offensichtlich laufenden Veränderungen unterworfen und noch nicht abschließend definiert.
Ich frage den Magistrat:
Warum wird der Ratswegplatz weiterhin einer vertieften Überprüfung als Standort für den Neubau der ESF unterzogen, obwohl das Grundstück auch inklusive der angrenzenden Kleingärten nicht dem vom Bund angemeldeten Flächenbedarf entspricht, und bis wann ist damit zu rechnen, dass das finale Flächenprogramm vorliegt?
Antwort des Magistrats
Die Frage nach der benötigten Grundstücksgröße, um ein konkretes Bauvorhaben mit freigegebenem und damit definiertem Raumprogramm umzusetzen, hängt an der Ausnutzbarkeit und der Frage, wie hoch und kompakt ein Bauvorhaben realisiert werden kann. Dass das Raumprogramm umgesetzt werden kann, hat die Machbarkeitsstudie nachgewiesen. Ob dies auch kompakter gelingen kann, muss der noch auszulobende Wettbewerb - wenn das Grundstück grundsätzlich als geeignet bewertet wird - zeigen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.