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Aufgrund einer Gefährdungsanalyse der Polizei wurden Anfang 2018 an einzelnen relevanten Örtlichkeiten im Innenstadtbere

Vorlagentyp: F
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Frage vom 05.12.2019, F 2267 Aufgrund einer Gefährdungsanalyse der Polizei wurden Anfang 2018 an einzelnen relevanten Örtlichkeiten im Innenstadtbereich temporäre Zufahrtssperren in Gestalt von Betonsteinen aufgestellt. Diese sind durch Warnbaken gekennzeichnet und werden fortlaufend in einem ordentlichen Zustand gehalten, um das Stadtbild nicht über Gebühr zu belasten. Der magistratsinterne Abstimmungsprozess zur Installation permanenter Zufahrtssperrsysteme dauert noch an.

Ich frage den Magistrat: Können die Betonsperren bis zur Installation permanenter Zufahrtssperrsysteme durch Begrünung optisch ansprechender gestaltet werden?

Antwort des Magistrats: Wenngleich unstrittig ist, dass die temporär aufgestellten Betonsperren nicht den städtebaulichen Vorgaben entsprechen, vertritt der Magistrat nach ämterübergreifender Beratung und Abwägung die Auffassung, dass bei den Interimsmaßnahmen der rein technischen Ausstattungselemente der Sicherheitsaspekt mit einem einheitlichen und ordentlichen Erscheinungsbild im Vordergrund steht. Dabei wurde durchaus auch eine Begrünung diskutiert, jedoch verworfen. Pflanzen als lebender Baustoff bedürfen zum dauerhaften Erhalt der ständigen und dauerhaften Versorgung mit Nährstoffen und Wasser, die normalerweise über den Boden aufgenommen werden. Da im Falle der Betonsperren ein Bodenanschluss in aller Regel aber nicht herzustellen ist, müsste eine Begrünung in entsprechenden Pflanzgefäßen erfolgen. Wurzeln Pflanzen aber in künstlichen Standorten, erhöht sich der Pflege- und Unterhaltungsaufwand drastisch. Insbesondere die kontinuierliche Versorgung mit Wasser ist umso aufwändiger, je kleiner das Speichervolumen ist. Da das Wasser im Falle der Betonsperren nicht an den Orten zur Verfügung steht, wo es zur Bewässerung gebraucht wird, muss es über Tankfahrzeuge zu jeder einzelnen Betonsperre gebracht werden. Insbesondere im Frühjahr und im Sommer, aber auch in extrem trockenen Wintern, wie sie in den vergangenen Jahren die Regel waren, entsteht dadurch ein sehr hoher Arbeitsaufwand - Betankungsaufwand, Fahrzeugbewegungen, Personaleinsatz und so weiter -, der im Verhältnis zum Effekt der Begrünung aus ökonomischen wie ökologischen Gründen nicht zu rechtfertigen ist. Vor diesem Hintergrund kann eine Begrünung dieser temporären Maßnahmen durch das Grünflächenamt nicht befürwortet werden. Der Magistrat setzt bei der mittelfristigen Umsetzung fest verbauter Zufahrtssperrsysteme auf eine ansprechende städtebauliche Verträglichkeit im Design bei gleichzeitiger Erfüllung der sicherheitstechnischen Erfordernisse und verweist hier auf die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten, wie sie am Markt derzeit schon existieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Erika Pfreundschuh

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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