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Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Umwandlung von Handelsflächen in Gastronomieflächen an der Berger Straße zu stoppen, um die miserable Lage des Einzelhandels zu verbessern. Der Magistrat sieht jedoch derzeit keine rechtlichen Möglichkeiten, diese Umwandlungen zu verhindern, da die bestehenden Bebauungspläne eine gleichberechtigte Nutzung von Einzelhandel und Gastronomie vorsehen.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Die FAZ thematisierte in einem Artikel vom 13.02.2024 mit dem Titel "Einkaufsstraße in Schieflage" die Entwicklung der Berger Straße weg von Handel und hin zu mehr Kiosken oder Imbissläden. Außerdem sei der Leerstand gestiegen. Der Vorsitzende des Dachverbands der Frankfurter Gewerbevereine fordert angesichts der "miserablen Lage" des Einzelhandels von der Politik, keine Umwandlung mehr von Handels- in Gastronomieflächen zu genehmigen. Ich frage den Magistrat: Wie bewertet der Magistrat diesen Vorschlag, vor allem auch im Hinblick auf die Entwicklung der Berger Straße?
Antwort des Magistrats
Die Grundstücke an der Berger Straße sind gemäß der jeweils geltenden Bebauungspläne als allgemeines Wohngebiet, WA, Mischgebiet, MI, oder Kerngebiet, MK, vereinzelt auch als besonderes Wohngebiet, WB, festgesetzt. Einzelhandel und Gaststätten stehen hier in bauplanungsrechtlicher Hinsicht gleichberechtigt nebeneinander.
Bestimmte, an sich zulässige Nutzungsarten - wie etwa Gastronomie - nicht mehr zuzulassen, wäre nur dann möglich, wenn sie nach Anzahl und Umfang der Eigenart des Baugebiets widersprächen. Die rechtlichen Hürden für diese Feststellung und die entsprechende Durchsetzung sind hoch. Der Magistrat sieht diesen Tatbestand hinsichtlich der Schank- und Speisewirtschaften in dem genannten Bereich derzeit als nicht erfüllt.
An wen eine Liegenschaft vermietet wird, obliegt den Eigentümerinnen und Eigentümern der Liegenschaft.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.