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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Frage vom 13.07.2015, F 2264 In Europa leiden circa 20 Prozent der Erwachsenen und 33 Prozent der Kinder an Allergien. Viele der Allergien werden durch Blütenpollen hervorgerufen. In Frankfurt nimmt das Grünflächenamt bei der Auswahl von Baumarten darauf Rücksicht. Nichtstädtischen Grundstücksbesitzern ist diese Problematik häufig nicht bewusst. So hat die EZB kürzlich an der Oskar-von-Miller-Straße eine größere Anzahl von Birken, deren Pollen besonders aggressiv wirken, angepflanzt.
Ich frage den Magistrat: Sieht der Magistrat eine Möglichkeit, Grundstücksbesitzer auf die Problematik allergieauslösender Bäume hinzuweisen und ihnen zu anderen Arten zu raten?
Antwort des Magistrats: Ein generelles Abraten oder sogar ein Verbot von Bäumen, deren Pollen bei Menschen Allergien auslösen können, wird vom Magistrat nicht für sachlich geboten gehalten. Viele Bäume, die Allergien auslösen können, sind wichtige und weit verbreitete Bestandteile des Naturhaushaltes. So sind Birken typische Vertreter von Sukzessionsstadien in Wäldern oder wachsen von allein auf Brachflächen. Erlen sind eine Hauptbaumart entlang von Fließgewässern. Viele Arten und Lebensgemeinschaften sind vom Vorkommen dieser Baumarten abhängig. Bestimmte Schmetterlinge zum Beispiel legen ihre Eier nur an Birken ab, das Erlenlaub wiederum ist die Basis der gesamten Nahrungskette in Bächen. Die gesetzliche Forderung, die natürliche Biodiversität zu erhalten und zu fördern, ist nur mit heimischen Pflanzen zu verwirklichen. Die Windvertriftung von Pollen ist nun mal ein nicht einzugrenzendes Lebensmerkmal von Bäumen, das man hinnehmen muss. Eine entsprechende Beratung von Grundstückseigentümern erfolgt übrigens bereits im Rahmen der Umsetzung der städtischen Baumschutzsatzung. Hier ist es seit langem Standard, dem Wunsch auf nicht allergieauslösende Baumarten für Ersatzpflanzungen nachzukommen, wenn Antragsteller auf eine solche Problematik hinweisen. Der Magistrat beabsichtigt in nächster Zeit eine Informationsbroschüre und Internetveröffentlichung zum Thema Allergene Pflanzen herauszugeben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Robert Lange
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 13. Juli 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.