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Mikroplastik und Arzneirückstände sind vermehrt in Bächen und Flüssen nachweisbar. Dies kann gesundheitliche Folgen für

Vorlagentyp: F
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

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Frage vom 05.12.2019, F 2258 Mikroplastik und Arzneirückstände sind vermehrt in Bächen und Flüssen nachweisbar. Dies kann gesundheitliche Folgen für Menschen und Tiere haben. Ein Teil dieses Wassers ströme ins Grundwasser. Durch eine vierte Klärstufe könnten laut dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie, HLNUG, viele Spurenstoffe entfernt werden. Viele Kommunen scheuen jedoch die damit verbundenen hohen Kosten.

Ich frage den Magistrat: Wie schätzt der Magistrat die Sauberkeit der Gewässer in Frankfurt ein, und wie positioniert er sich hinsichtlich der Einführung einer vierten Klärstufe?

Antwort des Magistrats: Sowohl diese Frage als auch die Frage Nr. 2225 bezieht sich auf die Themen Einführung einer "vierten Reinigungsstufe" beziehungsweise die weitergehende Abwasserreinigung auf den beiden Abwasserreinigungsanlagen der Stadt Frankfurt am Main im Hinblick auf die Entfernung von Medikamentenrückständen, Mikroplastik und - multiresistenten - Keimen sowie die Sauberkeit der Gewässer. Die Antwort wird daher wie folgt zusammengefasst: Bei der allgemeinen umweltpolitischen Diskussion wird über eine weitere Reduzierung von Pflanzennährstoffen wie zum Beispiel Phosphor und Stickstoff, die Entfernung von Mikroplastik, Arzneimittelrückständen und anderen Spurenstoffen sowie eine Entkeimung des Abwassers diskutiert. Das Land Hessen hat mit dem Maßnahmenprogramm 2015 bis 2021 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und zur Erreichung eines guten ökologischen Gewässerzustandes bisher als wesentliches Ziel die Reduzierung von Phosphoremissionen durch die Vorgabe von deutlich niedrigeren Einleitungsbegrenzungen für Abwasserreinigungsanlagen vorgesehen. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Aufsichtsbehörde für die Frankfurter Abwasserreinigungsanlagen fordert deshalb Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele. Für die Abwasserreinigungsanlage Sindlingen wird die Forderung voraussichtlich durch eine Ertüchtigung der vorhandenen Verfahrenstechnik weitgehend erfüllbar sein. Für die Abwasserreinigungsanlage Niederrad/Griesheim ist dies nicht möglich. Hier wird ein Ausbau der Anlage notwendig werden. Bei einem solchen Ausbau mit einer "vierten Reinigungsstufe" müssen dann aber auch die Entfernung von Spurenstoffen, insbesondere von Arzneimittelrückständen und Mikroplastik, sowie eine Entkeimung berücksichtigt werden. Zu diesem komplexen Thema werden Gespräche mit der Aufsichtsbehörde geführt. Zur Entfernung von Spurenstoffen existieren verschiedene Verfahren und Möglichkeiten in unterschiedlichen Entwicklungsstadien, die noch nicht die Sicherheit des üblichen Stands der Technik widerspiegeln. Bisheriges Fazit ist, dass es noch kein Verfahren gibt, das alle Spurenstoffe im gewünschten Rahmen - circa >80 bis 90 Prozent - gleichermaßen entfernen kann. Für die Erweiterung um eine "vierte Reinigungsstufe" sind eindeutige und langfristig gültige Vorgaben von Seiten der Wasserbehörde notwendig, da deren Umsetzung Investitionen in einem voraussichtlich hohen zweistelligen Millionenbereich sowie eine längere Planungs- und Umsetzungsphase erfordern. Eine Finanzierung über die Entwässerungsgebühr ist im Übrigen auch nur dann möglich, wenn gesetzliche Grundlagen bzw. konkrete Anordnungen für die Maßnahmen vorliegen. Pilotprojekte, wie sie momentan durch die Hessische Landesregierung gefördert werden, beziehen sich auf Gewässer in "empfindlichen" Gebieten wie in dem Hessischen Ried. Dort wird das Grundwasser in großem Umfang zur Trinkwassergewinnung genutzt. Zur Sicherung der Trinkwassergewinnung werden in den Pilotanlagen verschiedener Verfahren zur Elimination von Spurenstoffen erprobt. Für die Abwasserreinigungsanlage des Abwasserverbands Bickenbach-Seeheim-Jugenheim ist zum Beipspiel ein kontinuierlich durchflossener Filter mit Aktivkohle und Vorozonierung vorgesehen. Aus den Pilotanlagen sollen die zukünftigen Vorgaben für die weiteren hessischen Abwasserreinigungsanlagen gewonnen werden. Weiterhin wird ein Forschungsprogramm durchgeführt, um die Auswirkungen der Einleitung von Niederschlagswasser aus den Regenentlastungen der Kanalisation in die Gewässer zu untersuchen, da auch über diesen Pfad Keime und Spurenstoffe eingetragen werden. Es muss darauf hingewiesen werden, dass bei allen Verfahren zur weitergehenden Abwasserreinigung und Elimination von Spurenstoffen erhebliche Umweltbelastungen durch den Bau und den laufenden Betrieb, der mit einem hohen Energie- und Chemikalienverbrauch verbunden ist, entstehen. Die beiden Abwasserreinigungsanlagen Niederrad/Griesheim und Sindlingen leiten das gereinigte Abwasser in den Main ein, der im Sinne der Trinkwassergewinnung nicht als "empfindliches" Gewässer gilt. Sie werden daher in Hinblick auf die Spurenstoffelimination nicht vorrangig betrachtet. Ergänzend ist zu erwähnen, dass Keime und Spurenstoffe nicht nur durch Abwasserreinigungsanlagen, sondern auch über diffuse Quellen wie zum Beispiel den Oberflächenabfluss von intensiv genutzten landwirtschaftlichen Flächen, Abwässern aus der Viehzucht oder aus Kanalisationen in die Gewässer eingetragen werden. Die alleinige Konzentration auf die Abwasserreinigungsanlagen ist daher im Sinne eines ganzheitlichen Gewässerschutzes nicht zielführend. Der Magistrat behält die aktuellen Entwicklungen der Verfahren und die politischen Vorgaben der Landes- und Bundesregierung im Blick. Vorausschauende Bestandsaufnahmen der Abwasserzusammensetzung und mögliche Vorgehensweisen bei der Spurenstoffelimination in den Frankfurter Anlagen wurden in Studien von wissenschaftlich renommierten Hochschulen wie zum Beispiel der TU Darmstadt und der Universität Kaiserslautern erarbeitet. Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt die Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes und der naturnahen Gewässerentwicklung. Der Magistrat setzt sich aber auch dafür ein, den Eintrag von Spurenstoffen in das Abwasser - soweit technisch möglich und wirtschaftlich vertretbar - durch Vermeidungsmaßnahmen an den Quellen zu reduzieren. Antragstellende Person(en): Stadtv. Markus Fuchs

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Dezember 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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