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In der Sulzbacher Straße 19 im Gallus wehren sich Mieter*innen gegen das Vorgehen ihres Vermieters, Ex-Bayern-Star Hasan

Vorlagentyp: F
Beantwortet
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Zusammenfassung

Die Mieter*innen in der Sulzbacher Straße 19 wehren sich gegen Umbaumaßnahmen ihres Vermieters, die ohne Genehmigung durchgeführt wurden. Der Magistrat hat ein Bauverbot erlassen und bietet den Mieter*innen Unterstützung an, um sie vor Verdrängung zu schützen.

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Frage an den Magistrat

In der Sulzbacher Straße 19 im Gallus wehren sich Mieter*innen gegen das Vorgehen ihres Vermieters, Ex-Bayern-Star Hasan Salihamidžić. Momentan leben sie auf einer großen Baustelle und befürchten nicht nur, dass die Miete nach den Umbaumaßnahmen verdoppelt wird, sondern auch, dass die bisher günstigen Mietwohnungen in teure Residenzwohnungen umgewandelt werden. Das Haus liegt jedoch in einem Milieuschutzgebiet, in dem diese Umwandlung verboten ist.

Ich frage den Magistrat:

Wieso wurden Umbaumaßnahmen ohne jegliche Genehmigung durchgeführt, und welche Maßnahmen wird der Magistrat ergreifen, um die Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen?

Antwort des Magistrats

In der Sulzbacher Straße 19 wurden Sanierungs- und Umbaumaßnahmen ohne die erforderlichen bau- und satzungsrechtlichen Genehmigungen durchgeführt.

Die Bauaufsicht hat daher im Januar 2024 für das gesamte Gebäude ein Bauverbot erlassen, das bis heute eingehalten wird.

Das Gebäude liegt im Geltungsbereich der sozialen Erhaltungssatzung Nr. 9, Östliches Gallusviertel.

In diesem Erhaltungssatzungsgebiet darf vorhandener Wohnraum durch bauliche Maßnahmen nicht so verändert werden, dass er für die im Gebiet ansässige Wohnbevölkerung nicht mehr geeignet ist.

Als Wohnraum im Sinne der Erhaltungssatzung gilt jedoch nur die im dritten Obergeschoss der Sulzbacher Straße 19 genehmigte Etagenwohnung. Hier wird die Bauaufsicht nur solche Baumaßnahmen zulassen, die keine nachteilige Wirkung auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung im Sinne des § 172 BauGB haben.

Das Erdgeschoss, das erste und zweite Obergeschoss sowie das Dachgeschoss der Sulzbacher Straße 19 sind als Wohnheim genehmigt. Diese Räume gelten nicht als Wohnungen, sondern als Unterkunft zum meist vorübergehenden Aufenthalt.

Diese Geschosse fallen nicht unter den Schutz der Erhaltungssatzung, so dass die besonderen Kriterien zum Schutz der Wohnbevölkerung hier nicht greifen.

Mieterinnen und Mieter, die Verdrängung und Vertreibung befürchten, können sich an die Stabsstelle Mieterschutz im Amt für Wohnungswesen, Adickesallee 67/69, 60322 Frankfurt am Main wenden und sich dort umfassend beraten lassen. Bislang haben sich keine Mieterinnen und Mieter der Liegenschaft bei der Stabsstelle Mieterschutz gemeldet.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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