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Da es Mitarbeitenden der Stadt erlaubt ist, ihre Dienstmail auch für private Kommunikation zu benutzen, ist eine Aktenei

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage zielt darauf ab, die Nutzung von Dienstmailadressen für private Zwecke zu untersagen, um die Akteneinsicht in Korruptionsfällen zu erleichtern. Der Magistrat argumentiert, dass eine solche Untersagung die interne Kommunikation und den Austausch unter Mitarbeitenden beeinträchtigen würde.

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Thema Sicherheit verfolgen

Frage an den Magistrat

Da es Mitarbeitenden der Stadt erlaubt ist, ihre Dienstmail auch für private Kommunikation zu benutzen, ist eine Akteneinsicht in Korruptionsfällen oft nicht möglich.

Ich frage den Magistrat:

Welche Gründe sprechen dagegen, eine Nutzung von Dienstmailadressen für private Zwecke zu untersagen und hierdurch einfachere Einsicht zu ermöglichen?

Antwort des Magistrats

Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,

sehr geehrter Herr Stadtverordneter Hauenschild,

meine Damen und Herren!

Soziale Kontakte, Netzwerke und informelle Kommunikation sind wesentlich für ein innovatives, kreatives und zukunftsgerichtetes Arbeiten. War vor Jahrzehnten bei der Einführung der elektronischen Kommunikation die Öffnung auch für eine private Nutzung noch ein Mittel, um die Akzeptanz dieses Instruments zu fördern und seine Verbreitung zu unterstützen, stellt es heute gerade in einer digitalisierten Welt, die unter anderem von ortsflexiblem Arbeiten geprägt ist, eine niedrigschwellige und unkomplizierte Möglichkeit dar, miteinander in Kontakt zu kommen - von der Bearbeitung dienstlicher Themen über gegenseitige Unterstützung bis zur Verabredung zu einer Mittagspause. Ein Teil dieser Kommunikation hat ganz oder teilweise privaten Charakter. Dies zu unterbinden würde bedeuten, die Bestrebungen nach mehr Austausch und gegenseitiger Bereicherung der Mitarbeitenden der Stadt Frankfurt am Main zu schmälern.

Derzeit gilt nach der Allgemeinen Dienst- und Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Frankfurt am Main (AGA) II: Durch die Abgabe einer Erklärung vor der privaten Nutzung von Internet-Diensten nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz, TTDSG, mit der die/der Beschäftigte der anlassbezogenen Einsicht und Auswertung der Nutzungsprotokolle durch die Arbeitgeberin zustimmt, soll gewährleistet werden, dass in entsprechenden Verdachtsfällen die notwendigen Auswertungen erfolgen können. Die private Nutzung von Internet-Diensten wird Mitarbeitenden nicht gestattet, wenn diese Erklärung nicht abgegeben wird.

Die Untersagung der privaten Nutzung dienstlicher E-Mailadressen wurde ergebnisoffen im IT-Strategierat diskutiert. Neben den arbeitsrechtlichen Argumenten im Hinblick auf Korruption, arbeitsrechtliche Verstöße und Dienstvergehen - die für eine Einschränkung sprechen würden - ist, gerade in Zeiten zunehmenden ortsflexiblen Arbeitens, die Förderung der internen Kommunikation hervorzuheben, die bei einem Verbot beeinträchtigt wäre und damit gegen eine Einschränkung spricht.

Eine Lösung, die die verschiedenen Aspekte berücksichtigt und zugleich die nötige Handlungsfähigkeit - zum Beispiel Zugriff auf Postfächer bei "Gefahr im Verzug" - sicherstellt, wird derzeit unter Einbeziehung aller Beteiligten im Rahmen des IT-Strategierats entwickelt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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