Seit Beginn des Jahres 2024 gilt wieder die Mehrwertsteuer von 19 Prozent für die Gastronomie. Das betrifft auch die Lie
Zusammenfassung
Die Mehrwertsteuer für die Gastronomie wurde auf 19 Prozent angehoben, was auch die Essensversorgung in Kitas und Schulen betrifft. Die Stadt Frankfurt fragt, wie viele Einrichtungen betroffen sind und stellt fest, dass die Erhöhung keine finanziellen Änderungen für die Stadt oder die Eltern mit sich bringt.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Beginn des Jahres 2024 gilt wieder die Mehrwertsteuer von 19 Prozent für die Gastronomie. Das betrifft auch die Lieferung beziehungsweise die Ausgabe von Essen an Kitas und Schulen, sodass höhere Kosten für die Stadt anfallen.
Ich frage den Magistrat:
Wie viele Kitas und Schulen in Frankfurt sind von der Anpassung der Mehrwertsteuer betroffen?
Antwort des Magistrats
Alle Essensversorgungen sind von der Mehrwertsteuererhöhung betroffen. Die Schulverpflegung in Frankfurt erfolgt im Rahmen einer Dienstleistungskonzession und ist daher über den Nettoabgabepreis geschlossen. Weder für uns als Stadt, noch für die Eltern ändert sich etwas durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Der Essensanbieter hat ab 01.01.2024 wieder so viel Verdienst/Marge wie vor der temporären Mehrwertsteuer-Senkung. Der Eigenanteil der Eltern beim Schulessen beträgt auch weiterhin: Für BUT-Berechtigte 0 Euro, für Frankfurt-Pass-Inhabende ein Euro und für alle anderen drei Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.