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In Frankfurt ist das Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer überwiegend erlaubt. Durch die Einführung von Lastenfa

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Regelung des Fahrens von Lastenfahrrädern gegen die Einbahnstraße in Frankfurt. Der Magistrat wird um eine Bewertung der aktuellen Regelung und um Vorschläge zur Verhinderung solcher Fahrten gebeten. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Frage an den Magistrat

In Frankfurt ist das Fahren gegen die Einbahnstraße für Radfahrer überwiegend erlaubt. Durch die Einführung von Lastenfahrrädern führt dies aber immer häufiger zu Situationen, in denen sich begegnende Verkehrsteilnehmer riskante Ausweichmanöver fahren müssen.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat:

Wie bewertet der Magistrat die aktuelle Reglung in Bezug auf Lastenfahrräder, und welche Möglichkeiten sieht er, das Fahren von Lastenfahrrädern gegen die Einbahnstraße zu verhindern?

Antwort des Magistrats

Der Magistrat hat bundesrechtliche Regelungen nicht zu bewerten. Einfahrrecht entgegen der Einbahnstraße haben bei entsprechender Beschilderung, VZ 1022-10, all jene Fahrzeuge, welche als Fahrrad gelten. Dies sind laut StVZO bei einspurigen Rädern Fahrzeuge bis ein Meter Breite und bei zweispurigen Rädern Fahrzeuge bis zwei Meter Breite. Diese Maße sind entsprechend auch für Lastenräder geltend. Der zuständigen Straßenverkehrsbehörde sind keine Probleme diesbezüglich bekannt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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