Die Stadt Frankfurt am Main ist die Heimat vieler Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies führt zu einem e
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat festgestellt, dass der Verwaltungsaufwand in der Ausländerbehörde aufgrund der hohen Anzahl an Einwohnern mit ausländischer Staatsangehörigkeit gestiegen ist. Um die Effizienz zu steigern, wurden zusätzliche Personalressourcen eingeplant, jedoch sind im Stellenplan 2023 keine neuen Stellen geschaffen worden. Das Ziel ist es, die vorhandenen unbesetzten Planstellen zu besetzen.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt Frankfurt am Main ist die Heimat vieler Einwohner mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Dies führt zu einem erhöhten Verwaltungsaufwand in der Ausländerbehörde, ABH, sowie in anderen jeweiligen Fachstellen. Um die Prozesse effizient zu gestalten und bereits eingereichte Anträge zeitnah zu bearbeiten, wurden dem ABH zusätzliche Personalressourcen zugewiesen.
Ich frage den Magistrat:
Welche zusätzlichen Personalstellen wurden bereits für das Jahr 2023 besetzt, und welche Planungen existieren für 2024?
Antwort des Magistrats
Der Stellenplan 2023 sah keine zusätzlichen Stellenneuschaffungen für den Bereich der Ausländerbehörde vor.
Im Rahmen des vorhandenen Planstellenbestandes der Ausländerbehörde wurde der Stellenbesetzungsgrad, welcher alle Zu- und Abgänge beinhaltet, innerhalb des Kalenderjahres 2023 von 79,94 Prozent - 127,10 besetzte Planstellen - auf 81,96 Prozent - 130,31 besetzte Planstellen - erhöht.
Auch die Stellenpläne des Doppelhaushaltes 2024/2025 sehen keine Stellenneuschaffungen für die Ausländerbehörde vor.
Unabhängig davon gibt es im Bereich der Ausländerbehörde eine variierende nicht unerhebliche Anzahl unbesetzter Planstellen. Vorrangiges Ziel ist es, diese zu besetzen. Der Magistrat unternimmt im Rahmen von Dauer-Stellenausschreibungen und der Übernahme von Nachwuchskräften aus der städtischen Ausbildung erhebliche Anstrengungen, um dies zu erreichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.