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Seit 27. Januar wird im Frankfurter Nahverkehr ein reduziertes Angebot bei den Linien von VGF und ICB gefahren: „Ziel is

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Die Frage bezieht sich auf die Reduzierung des Angebots im Frankfurter Nahverkehr, insbesondere auf der U-Bahnlinie U 5. Es wird vorgeschlagen, unter der Woche und samstags zusätzliche Züge einzusetzen, um die Überfüllung zu reduzieren und den Fahrplan des Fahrplanjahres 2023 umzusetzen. Das erwartete Ergebnis wäre eine verbesserte Verfügbarkeit und Verlässlichkeit des Nahverkehrs für die Fahrgäste.

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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

Frage an den Magistrat

Seit 27. Januar wird im Frankfurter Nahverkehr ein reduziertes Angebot bei den Linien von VGF und ICB gefahren: "Ziel ist ein verlässlicheres Angebot bei Bahnen und Bussen." Dabei wurde auch der Takt der U 5 ausgedünnt, wodurch gerade samstags die Züge überfüllt sind. Zudem endet die U 5 schon an der Konstablerwache. Montags bis freitags könnte mit nur einem Zug mehr am Tag die U 5 in den verkehrsstarken Zeiten wieder bis zum Hauptbahnhof durchfahren. Ich frage den Magistrat: Warum kann nicht kurzfristig unter der Woche auf der Linie U 5 zwischen 06:00 und 21:00 Uhr ein Zug mehr eingesetzt werden - wodurch der Samstagsfahrplan des Fahrplanjahres 2023 umgesetzt würde -, und warum kann am Samstag nicht mit Dreiwagenzügen gefahren werden?

Antwort des Magistrats

Ziel und Sinn des vorübergehenden reduzierten ÖPNV-Angebotes ist ein Fahrplan, der mit dem verfügbaren Personal zuverlässig bewältigt werden kann und Reserven bietet, um kurzfristige krankheitsbedingte Fahrtausfälle möglichst zu vermeiden und somit die Verlässlichkeit für die Fahrgäste zu erhöhen.

Im intensiven Austausch mit den Frankfurter Verkehrsunternehmen wurden die Einzelmaßnahmen der Angebotsreduzierung erarbeitet. Dabei wurde unter anderem das Angebot auf der U-Bahnlinie U 5 reduziert und der Linienweg bis Konstablerwache verkürzt.

Als Entscheidungsgrundlage, die U-Bahnlinie U 5 vorübergehend nur bis und ab Station Konstablerwache fahren zu lassen, wurden Daten aus Fahrgastzählungen herangezogen. Demnach steigt die deutliche Mehrheit der Fahrgäste der Linie U 5 an der Konstablerwache aus und wechselt dort auf andere Verkehrsmittel. Der Magistrat sieht die temporäre Rücknahme auf dieser Basis als zumutbar an, zumal den betroffenen Fahrgästen dennoch gute Verbindungen zum Hauptbahnhof zur Verfügung stehen, wenn auch mit einem Umstieg.

Bei kurzfristiger Wieder-Verlängerung der Linie U 5 bis zum Hauptbahnhof müsste es unweigerlich bei anderen Linien zu neuen Kürzungen kommen. Um dies insbesondere für Linien ohne alternative Fahrtmöglichkeiten zu vermeiden, wurden bewusst Linien ausgewählt, für die trotz der Reduzierung gut vertretbare alternative Fahrtmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Im Ergebnis werden somit keine Verbindungen eingestellt und jede Haltestelle weiterhin bedient, wenn auch teilweise mit einem ausgedünnten Takt.

Eine Verlängerung der Linie U 5, auch nur in den verkehrsstarken Zeiten bis Hauptbahnhof, würde neben einem zusätzlichen Zug auch mindestens zwei zusätzliche Fahrpersonale erfordern, die aktuell nicht zur Verfügung stehen. Hinzu käme bei einer Verlängerung der U 5 nur in den verkehrsstarken Zeiten bis Hauptbahnhof, dass es dann unterschiedliche Abfahrtspositionen an der Konstablerwache in Richtung Preungesheim gäbe.

Die 2023 durchgeführten Zählungen wiesen an Samstagen in beiden Fahrtrichtungen eine maximale Auslastung von 31 Prozent im Mittel aller Fahrten einer Stunde auf. Dies entspricht bei einem von acht auf sechs Fahrten reduzierten Angebot einer Auslastung von 41 Prozent. Somit ist die Anforderung des Nahverkehrsplans nach einer maximalen Auslastung von 50 Prozent mit Zwei-Wagen-Zügen deutlich erfüllt. Ein Einsatz von Drei-Wagen-Zügen ist angesichts der Nachfrage nicht notwendig.

Es dient zur Kenntnis, dass die Maßnahme nicht dauerhaft Bestand haben soll, sondern nur bis sich die aktuell sehr angespannte Personalsituation bei Fahrerinnen und Fahrern und bei Beschäftigten der Werkstätten gebessert hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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