Die Stadt hat für die Pro-Palästina-Demonstration am 3. Februar die Auflagen, welche das Skandieren der Parolen „Juden K
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt hat die Auflagen für eine Pro-Palästina-Demonstration aufgehoben, die das Skandieren bestimmter Parolen verboten hatten. Dies geschah aufgrund einer rechtlichen Einschätzung, dass die Auflagen vor Gericht nicht haltbar wären. Die Entscheidung hat jedoch zu politischen Kontroversen und Irritationen in der jüdischen Gemeinde geführt.
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Thema Sicherheit verfolgenFrage an den Magistrat
Die Stadt hat für die Pro-Palästina-Demonstration am 3. Februar die Auflagen, welche das Skandieren der Parolen "Juden Kindermörder" und "From the river to the sea" bisher ausdrücklich verboten haben, aufgehoben. Diese Verbote waren jedoch zuvor durch den VGH höchstrichterlich bestätigt worden, da sie Erkennungszeichen der Hamas sind, zur Vernichtung Israels aufrufen, und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen.
Ich frage den Magistrat:
Was bewog den Magistrat, diese Auflagen aufzuheben, und teilt er die Ansichten des VGH hinsichtlich der Parolen?
Antwort des Magistrats
Stadträtin Annette Rinn:
Herr Stadtverordnetenvorsteher,
meine Damen und Herren!
Das Aufheben der Auflagen war eine Einzelfallentscheidung der Versammlungsbehörde, welcher rein rechtliche Erwägungen zugrunde lagen. Hintergrund war die Einschätzung, dass die Auflagen in diesem Fall vor Gericht keinen Bestand haben würden. Die Auflagen wären mangels ausreichender Gefahrenprognose für rechtswidrig erklärt worden. Weder das Aufheben durch die Versammlungsbehörde noch ein derartiger Gerichtsentscheid bedeuten jedoch, dass diese Meinungsäußerungen dadurch erlaubt sind. Strafbare Meinungsäußerungen, egal ob individuell geäußert oder in einer Versammlung, sind strafrechtlich durch Polizei und Justiz verfolgbar.
Das war, wie gesagt, eine Einzelfallentscheidung. Aktuell werden propalästinensische Versammlungen standardisiert mit folgenden Auflagen verfügt: Es ist während der Versammlung untersagt, zur Vernichtung Israels aufzurufen. Dies gilt gleichermaßen für mündliche wie schriftliche Aussagen. Die Aussagen "Juden Kindermörder" und "From the river to the sea" sind in mündlicher und schriftlicher Form in jeglicher Sprache untersagt. Die Versammlungsleitung hat die Personen, die gröblich gegen die Beschränkungen verstoßen, zum Verlassen der Versammlung aufzufordern. Solange kein anderslautendes Gerichtsurteil ergeht, wird diese Praxis beibehalten.
Jetzt übersetze ich da noch einmal ein bisschen: Die Einschätzung der Behörde, dass die Auflagen vor Gericht keinen Bestand gehabt hätten, ist wohl juristisch korrekt. Politisch halte ich dieses Vorgehen trotzdem für falsch, weil die Stadt damit aus meiner Sicht ein falsches Zeichen gesetzt hat. Es hat tatsächlich auch in der Jüdischen Gemeinde zu Irritationen geführt. Wir haben deswegen mit Vertreterinnen und Vertretern des Vorstands Gespräche geführt.
Ich denke, wir müssen deutlich machen, dass wir solche Aussagen in unserer Stadt nicht haben wollen, auch wenn es manchmal aus juristischer Sicht keinen Sinn ergibt. Entscheidend ist, dass sich so etwas nicht wiederholt ...
(Beifall)
... und das kann ich Ihnen heute versprechen.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Gregor Amann:
Danke schön! Die erste Zusatzfrage kommt vom Fragesteller und dann hat Frau Ditfurth sich gemeldet.
Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:
(Zusatzfrage)
Vielen Dank für die Antwort und die Ausführungen!
Sie hatten es angedeutet, dass es bei so einer Entscheidung fast schon zu einem Bruch, was das Thema Vertrauen zu einzelnen Personengruppen angeht, kommen kann und dass man dort entsprechend sensibel vorgehen muss. Die Auflagen wurden trotzdem aufgehoben und Sie haben zwar versprochen, dass es nicht wieder vorkommt, aber vielleicht können Sie noch einmal ausführen, wie Sie das sicherstellen wollen, denn bisher hat es schon einmal nicht geklappt.
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Es hat natürlich klärende Gespräche gegeben und es wird nicht wieder vorkommen. Es ist Ihnen vielleicht nicht entgangen, dass uns praktisch über Nacht die Amtsleitung verloren gegangen ist, und das hat damit sicherlich auch etwas zu tun, aber wir haben jetzt die Gespräche mit den entsprechenden Damen und Herren, die das entscheiden, geführt und es kommt nicht mehr vor.
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Gregor Amann:
Danke! Frau Ditfurth hat die nächste Zusatzfrage. Bitte schön!
Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:
(Zusatzfrage)
Frau Rinn, nur eine Nachfrage: Das Problem ist, dass in Frankfurt solche Veranstaltungen sehr häufig vom Verein Palästina e. V. organisiert werden. Wenn man in deren Satzung guckt, dann findet man schon die grundsätzlichen Prinzipien des Angriffs auf Israel, die Infragestellung des Existenzrechts und des antizionistischen Antisemitismus. Da steht nämlich bei "Unsere prinzipielle Position zu Palästina": "Wir sind solidarisch mit allen Formen des palästinensischen Widerstands." Und der schließt in dieser Sprache immer die Unterstützung des genozidalen Angriffs der Hamas auf Israel am 07.10. mit ein. Das heißt, wenn man liest, was in der Satzung dieses Vereins steht - ich würde noch mehr sagen, die Zeit reicht jetzt nicht -, ganz abgesehen von sonstigen Äußerungen der maßgeblichen Personen, müsste das doch reichen, um grundsätzlich solche Veranstaltungen zu verbieten, bei denen dieser Verein der Anmelder ist. Ich will einfach nur fragen, ob Sie darauf achten könnten.
Stadträtin Annette Rinn:
(fortfahrend)
Da achten wir drauf. Diese Veranstaltungen, um die es jetzt ging, und viele weitere werden von einzelnen Privatpersonen angemeldet, denen man Derartiges nicht nachweisen kann.
Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:
(fortfahrend)
Die Verantwortlichen sind ja drin, das ist zum Beispiel ...
Aktuelle Stunde zur Frage Nr. 2211
Stadtverordneter Martin-Benedikt Schäfer, CDU:
Herr Vorsteher,
meine sehr geehrten Damen und Herren!
Seit dem Angriff der radikal islamischen Hamas auf Israel gibt es weltweit, und auch hier bei uns in Frankfurt, immer wieder propalästinensische Kundgebungen, auf denen die Taten der Terrororganisation gerechtfertigt und verherrlicht werden, und dabei werden auch regelmäßig antisemitische Parolen skandiert. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich deshalb am Anfang klar und sehr deutlich sagen: Wer auf unseren Straßen und Plätzen Gewalt gegen Zivilisten, die Ermordung von Kindern, Frauen und Männern rechtfertigt oder gar feiert, tritt unsere Grundwerte mit Füßen. Dieses Gedankengut ist mit unserer freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar.
(Beifall)
Deshalb hat auch die Stadt Frankfurt Ende letzten Jahres durch entsprechende Auflagen Parolen wie "Juden Kindermörder" und "From the river to the sea" bei Demonstrationen zu Recht verboten. Diese Auflagen wurden anschließend durch den VGH auch höchstrichterlich bestätigt, und zwar deshalb, weil sie Erkennungszeichen der Hamas sind, zur Vernichtung Israels aufrufen und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Und obwohl dies höchstrichterlich entschieden wurde, hat die Stadt nun das Verbot genau zu den eben genannten Parolen bei Demonstrationen im Februar zurückgenommen. Diese Entscheidung hat mich und viele andere in dieser Stadt sprachlos gemacht, denn es ist eben nicht nur eine juristische Frage, sondern das Ganze hat auch eine politische Dimension, und diese Entscheidung wirft ein ganz schlechtes Licht auf die Stadt Frankfurt.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, einmal kurz darüber nachzudenken, was das für all unsere jüdischen Mitbürger bedeutet, wie sie sich dabei fühlen müssen, wenn die Stadt Auflagen zurücknimmt, die Parolen untersagen, welche zur Vernichtung Israels aufrufen und den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Das Ganze muss nicht nur restlos aufgeklärt werden. Was noch wichtiger ist: Das darf sich so nicht noch einmal wiederholen! Denn die Folgen der Rücknahme der Auflagen haben wir dann in den nächsten Tagen und Wochen gesehen, und zwar auf unseren Straßen. Bei einer Demo wurden Plakate hochgehalten, auf denen die Jahreszahl 2024 und eine Bombe zu sehen war, daneben die Zahl 1933 und eine stilisierte Dusche und dazu die Frage: "Wo ist der Unterschied?"
Meine Damen und Herren, das ist das Ergebnis, wenn man Auflagen zurücknimmt und man Extremisten und Antisemiten nicht mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft. Die Rücknahme der Auflagen, das will ich zum Schluss sehr deutlich sagen, war ein schwerer Fehler, und umso wichtiger ist es, dass auch heute hier deutlich gesagt wird: Extremismus und Antisemitismus haben bei uns in Frankfurt keinen Platz!
Herzlichen Dank!
(Beifall)
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Gregor Amann:
Vielen Dank! Die nächste Wortmeldung kommt von Frau Ditfurth. Bitte!
Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:
Schönen guten Tag!
Ich habe an diesem Thema ein ganz besonderes Interesse, und ich forsche und schreibe seit vielen Jahren zum Thema Antisemitismus, Antizionismus, Israel, BDS, Hamas - unter anderem ein kleiner Hinweis auf mein Buch "Haltung und Widerstand", ich würde es auch verschenken, wenn Fraktionen es sich nicht leisten können -, das heißt, ich habe ein Interesse daran, und ich biete auch an, das mag jetzt ulkig sein, den Fraktionen außer AfD und BFF-BIG zum Gespräch zur Verfügung zu stehen, wenn sie da noch mehr Informationsbedarf haben und sich nicht zu schade sind, jemanden wie mich einzuladen.
Wir haben in Frankfurt den Verein Palästina e. V., das ist nichts anderes als ein Freundeskreis Hamas, der zu dem genozidalen Pogrom vom 07.10. in Israel sagt, das sei ein Befreiungsakt, das sei ein Gefängnisausbruch, das sei berechtigter Widerstand, also gewissermaßen ein Widerstandskampf. Die Solidarität mit dieser Aktionsform steht sogar in der Satzung des Vereins Palästina e. V., der in Frankfurt so hochaktiv ist gegen Israel und gegen Jüdinnen und Juden. Sprecherin ist Aitak Barani, und die macht das seit vielen Jahren. Sie hat mit ihren Leuten den Israeltag gestört und viele andere Veranstaltungen. Wir hatten aber in Frankfurt auch schon Konferenzen für und gegen den BDS, da habe ich praktisch niemanden aus der Stadt oder aus dem Römer gesehen. Das heißt, ich glaube, es gibt eine große Unsicherheit, auch bei diesem Konflikt um dieses Verbot und die gerichtliche Entscheidung, und vielleicht auch in den Begründungen aus dem Dezernat und dem Rechtsamt, dass man sich einfach wahnsinnig unsicher ist, nichts falsch machen will, aber auch nicht genug weiß.
Dieser Verein Palästina e. V. - nur als Beispiel - hat die zentralen Hamas-Forderungen gegen Israel in seiner Satzung, in leicht modifizierter Sprache - Antisemiten sind großartig im Codieren von Sprache -, zum Beispiel ist da in verschlüsselter Form der Befreiungskampf, der 07.10., enthalten, dann sehr viel deutlicher Israel als Apartheidregime und Siedlungskolonialist. Bei aller Kritik an der Netanjahu-Regierung, der Besetzung in der Westbank und so weiter, auch dem Rassismus in der israelischen Gesellschaft, den es da gibt wie hier, ist doch ganz klar, dass die Befreiung, also "free from the river to the sea", also vom Jordan zum Mittelmeer, nichts anderes ist, als zu sagen, dass alles, was das historische Palästina, in dem viele verschiedene Menschen unterschiedlichster kultureller Herkunft immer wohnten, jetzt auf einen kleinen arabischen Bevölkerungsteil zusammengeschrumpft und frei gemacht werden soll und jetzt alle Juden verjagt werden sollen. Und auch die Forderung der Hamas nach einem Rückkehrrecht für alle palästinensischen Flüchtlinge wäre diese Definition des Rückkehrrechts als ein in alle weiteren Generationen vererbbares Recht. Dann wären nicht nur die tatsächlichen Flüchtlinge von . .
Stellvertretender
Stadtverordnetenvorsteher
Gregor Amann:
Frau Ditfurth, die drei Minuten Redezeit sind um.
Stadtverordnete Jutta Ditfurth, ÖkoLinX-ELF:
(fortfahrend)
Scheiße, das ist zu wenig Zeit. Also, einen Satz bitte noch.
Dieses vererbbare Rückkehrrecht hat kein anderer Flüchtling auf dieser Welt und macht aus 40.000 wirklichen Flüchtlingen inzwischen fünf Millionen, die den Anspruch haben und über die UN-Organisationen und verschiedene Länder, auch die EU und Deutschland, alimentiert werden.
Vielen Dank!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. Februar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.