Ende Oktober wurden im öffentlich derzeit nicht zugänglichen Rebstockwäldchen 200 Bäume gefällt, der Stadt zufolge aufgr
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Frage vom 31.10.2019, F 2195 Ende Oktober wurden im öffentlich derzeit nicht zugänglichen Rebstockwäldchen 200 Bäume gefällt, der Stadt zufolge aufgrund der Rußrindenkrankheit. Dabei steht dem Rebstockwäldchen sowieso schon eine Abholzung bevor. Im Zuge der Bebauung des nördlichen Teils des Rebstock-Geländ es sollen auf einer Fläche von 0,38 Hektar Bäume weichen. Anwohner*innen der Angelika-Machinek-Straße lehnen das ab.
Ich frage den Magistrat: Überschneiden sich die nun gefällten Bäume mit der Rodungsfläche für die Bebauung, und wo wird für die gefällten Bäume Ersatz geschaffen?
Antwort des Magistrats: Die Rodung und Umwandlung von 0,38 Hektar des Rebstockwaldes sind Teil des Änderungsverfahrens des Bebauungsplanes B 683 Ä. Geplant ist der Bau einer Schule. Soweit bekannt, werden für diese 3.800 Quadratmeter Ersatzaufforstungen im Bereich des Fechenheimer Mainbogens vorgenommen. Die Ende Oktober beseitigten rund 200 Ahornbäume mit erkannter Rußrindenkrankheit sind nicht Teil des B-Planes. Die Maßnahme musste im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers, Stadt Frankfurt, kurzfristig vollzogen werden. Verkehrsgefährdende Situationen wurden gegenüber der südlich angrenzenden Wohnbebauung, sowie zur nördlich angrenzenden Autobahn A 648 erkannt und beseitigt. Eine Ersatzanpflanzung wird nicht vorgenommen, da es sich um keine Nutzungsumwandlung der Fläche handelt und ausreichend Naturverjüngung - Ahorn, Ulme, Esche - die nächste Waldgeneration sicherstellt. Einzelne Überschneidungen von Rodungsfläche für spätere Bebauung und Fällungen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht können nicht ausgeschlossen werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Pearl Hahn
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.