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Vor eineinhalb Jahren hat der Planungsdezernent die Absicht öffentlich bekannt gemacht, ein Baugebiet mit 2.000 Wohneinh

Vorlagentyp: F
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

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Frage vom 05.06.2015, F 2194 Vor eineinhalb Jahren hat der Planungsdezernent die Absicht öffentlich bekannt gemacht, ein Baugebiet mit 2.000 Wohneinheiten in Sindlingen-Nord zu entwickeln. Voraussetzung für ein derartiges Baugebiet ist eine gutachterliche Untersuchung über einzuhaltende Sicherheitsabstände nach der Seveso-Richtlinie. Der Magistrat hatte ein entsprechendes Gutachten für das 4. Quartal 2014 angekündigt.

Ich frage den Magistrat: Welche nach der Seveso-Richtlinie einzuhaltenden Sicherheitsabstände sind nach der gutachterlichen Untersuchung an der Westseite des Industrieparks Höchst zum Stadtteil Sindlingen einzuhalten?

Antwort des Magistrats: Bürgermeister Olaf Cunitz: Ich lege einfach einmal los. Ich habe mich nicht vorgedrängelt, Sie sind meine Zeugen. Herr Vorsteher, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, lieber Kollege Pawlik! Die Stadtverordnetenversammlung hat für Sindlingen - westlich und südlich der Ferdinand-Hofmann-Siedlung - einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan verabschiedet und damit den Magistrat beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 909 zu starten. Im Rahmen der Grundlagenermittlung wurde vom Magistrat ein entsprechendes Gutachten zu den aktuellen Achtungsabständen der Störfallbetriebe im Industriepark Höchst beauftragt. Die Abstimmungen mit allen am Gutachten zu Beteiligenden haben mehr Zeit in Anspruch genommen, als zunächst kalkuliert. Über die Ergebnisse wird der Magistrat zeitnah Kenntnis erhalten und danach über die daraus resultierenden Konsequenzen für die Entwicklung des Silogebietes sowie der weiteren zur Entwicklung vorgesehenen Plangebiete im Frankfurter Westen kurzfristig berichten. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller, Herrn Pawlik. Bitte! Stadtverordneter Sieghard Pawlik, SPD: (Zusatzfrage) Herr Bürgermeister, können Sie uns heute sagen, wann wir mit der Vorlage eines entsprechenden Gutachtens bezüglich einzuhaltender Achtungsabstände zum Stadtteil Sindlingen rechnen dürfen? Bürgermeister Olaf Cunitz: (fortfahrend) Ehrlich gesagt möchte ich mich jetzt nicht auf einen Zeitpunkt festlegen, weil wir schon einmal mit einem Zeitpunkt gerechnet haben. Jetzt sind wir noch dazu von Dritten abhängig. Wir hatten zwischenzeitlich, während der Erstellung des Gutachtens, eine Änderung der Rechtslage, was auch die Bewertung nicht unbedingt einfacher macht. Abhängigkeit von Dritten bedeutet in dem Fall, dass wir darauf angewiesen sind, dass wir vom Regierungspräsidium bestimmte Informationen geliefert bekommen, und wir müssen auch mit Infraserv in der Abstimmung sein. Das hat einfach mehr Zeit gebraucht. Ich würde mich jetzt schwertun, einen Zeitpunkt zu nennen, aber ich glaube, dafür wird die Freude umso größer sein, wenn wir es zeitnah präsentieren können.

(Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Sieghard Pawlik

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juni 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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