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Anfang dieses Jahres kam es am Bahnhof Rödelheim zu einer versuchten Tötung mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer. De

Vorlagentyp: F
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Frage vom 05.06.2015, F 2185 Anfang dieses Jahres kam es am Bahnhof Rödelheim zu einer versuchten Tötung mit schwerwiegenden Folgen für das Opfer. Der Täter ist seither flüchtig und wird unter anderem per Plakataushang vor Ort gesucht. Bürger und Stadtteilpolitiker sprechen sich bereits seit Längerem für eine Videoüberwachung des Bahnhofs und der Unterführung als Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit aus. Ich frage daher den Magistrat, welche Möglichkeiten er zur Verbesserung der Sicherheit - etwa durch die Einführung der erwähnten Videoüberwachung - sieht.

Antwort des Magistrats: Stadtrat Stefan Majer: Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher, meine Damen und Herren, Herr Stadtverordneter Kirchner! Ich beantworte die Frage wie folgt: Bei dem der Frage zugrunde liegenden grausamen und tragischen Ereignis fällt es schwer, eine sachbezogene Antwort zu geben, welche die begründeten Emotionen berücksichtigt. Ich will es dennoch versuchen. Es ist sicherlich richtig, dass die Videoüberwachung von öffentlichen Räumen das Sicherheitsgefühl subjektiv zu erhöhen vermag und bei der Strafverfolgung hilfreich sein kann. Es ist aber auch richtig, dass Videoüberwachung öffentlicher Räume in die Persönlichkeitsrechte eines jeden von uns eingreift und dadurch genauso subjektiv ein Gefühl von allumfassender Kontrolle zu erzeugen vermag. Nicht umsonst ist deshalb die Installation von Kameras, welche den öffentlichen Raum beobachten, nur im Rahmen der Vorgaben des Hessischen Gesetzes für die öffentliche Sicherheit und Ordnung und des Hessischen Datenschutzgesetzes möglich und zulässig. Eine der wesentlichen Vorgaben, nach denen eine Videoüberwachung zulässig ist und die Beeinträchtigung der Persönlichkeitsrechte zurücktritt ist, wenn es zur Überwachung eines Kriminalitätsschwerpunktes dient. Um einen solchen handelt es sich, wenn es sich durch entsprechende Fakten objektiv belegen lässt. Ich will nicht in Abrede stellen, dass die wiederholt aufgetretenen Vandalismusschäden am Rödelheimer Bahnhof aus der subjektiven Wahrnehmung heraus die Forderung nach einer Videoüberwachung als angezeigt erscheinen lassen können, objektiv lässt sich dies aber durch entsprechende Fallzahlen nicht belegen. Zwar kann ich mit exakten Zahlen heute nicht aufwarten, aber das von mir zu dieser Frage angesprochene Polizeipräsidium Frankfurt wies jedoch unmissverständlich darauf hin, dass im Zusammenhang mit dem Rödelheimer Bahnhof und dessen Umfeld nicht davon ausgegangen werden kann, dass es sich hierbei um einen Kriminalitätsschwerpunkt handelt. Diese Auffassung wird im Übrigen auch von der Deutschen Bahn AG geteilt, in deren Baulast und damit auch in deren Zuständigkeit für Sicherheitsfragen sich sowohl die Unterführung als auch der Bahnhof Rödelheim befinden. Das ist übrigens der Grund, warum ich die Frage beantworte, weil ich für die Deutsche Bahn AG zuständig bin. Lassen Sie mich zusammenfassen. Unzweifelhaft ist die Messerattacke auf einen 61-jährigen Mann vom

  1. Februar dieses Jahres in der Nähe des Rödelheimer Bahnhofs in ihrer Brutalität tragisch und verabscheuungswürdig. Ich sehe an dieser Stelle jedoch keine Grundlage für Spekulationen, ob eine Videoüberwachung des Tatorts das Verbrechen verhindert hätte. Es handelt sich um ein an diesem Ort singuläres Verbrechen, das nicht zu dem wohlfeil erscheinenden Schluss verführen sollte, den öffentlichen Raum in der Konsequenz flächendeckend zu überwachen und dadurch die Persönlichkeitsrechte eines jeden von uns erheblich einzuschränken. (Beifall) Vor dem Hintergrund des schlimmen Ereignisses oder vielleicht gerade trotzdem sehe ich die Persönlichkeitsrechte von uns allen als ein sehr hohes und vor allem auch schützenswertes Gut an. Ich bin der festen Überzeugung, dass Einschränkungen maximal dort in Betracht gezogen werden könnten, wo objektiv festgestellte Kriminalitätsschwerpunkte eine Videoüberwachung als angezeigt erscheinen lassen könnten, aber dies muss in jedem Einzelfall durchdiskutiert und dann auch bewertet werden. (Beifall) Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Herr Stadtrat, es gibt eine Zusatzfrage vom Fragesteller, Herrn Kirchner. Stadtverordneter Thomas Kirchner, CDU: (Zusatzfrage) Sehr geehrter Herr Stadtrat Majer, vielen Dank für die ausführliche Beantwortung der Frage. Ich habe ein bisschen herausgehört, dass es ein Stück weit ein Problem sein könnte, dass nicht jeder Vandalismusschaden, auf den Sie dankenswerterweise hingewiesen haben, berichtet wird. Jedenfalls sprechen die Zahlen ein Stück weit dagegen. Welchen Hinweis können Sie denn den Bürgern geben, wie können die dementsprechend aktiv werden, damit eben diese ganzen Informationen auch an die Entscheidungsträger weiterkommen? Virulent ist das in Punkto Vandalismus auf jeden Fall und da wäre es schade, wenn dabei irgendetwas verloren geht, sodass ein falsches Bild entsteht. Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Ich halte es schon für erforderlich, dass man an einem solchen Punkt die Körperverletzung auf der einen Seite und das Thema Vandalismus auf der anderen Seite nicht in einen Topf wirft. (Beifall) Ich glaube, dass dies zwei wirklich sehr unterschiedliche Fälle sind und das Fälle von Vandalismus oder Malereien von Sprayern, so unangenehm das für Einzelne sein mag, auch wenn das dann in einer solchen Unterführung zu Beschmutzungen der Wände führt, nicht vergleichbar mit diesem konkreten Fall sind. Ich würde in solchen Fällen immer empfehlen, dass man das Polizeipräsidium hinzuzieht, gerade zur Frage der Bewertung, ob es sich um Kriminalitätsschwerpunkt handelt, und mit denen über eine solche Frage der Bewertung redet, weil man dies dann differenzieren kann. Außerdem finde ich es auch noch einmal wichtig, sich sehr genau anzuschauen, um welchen Ort es sich dreht. Die Deutsche Bahn AG ist ihrerseits für die Unterführungen und für den eigentlichen Bahnhof zuständig. Damit sind auch wiederum andere im Hintergrund der Bahn zuständig. Da hatten wir die Vandalismusschäden, wogegen die Angelegenheit dieser Körperverletzung im Umfeld stattgefunden hat, und dort ist damit der richtige Adressat das Polizeipräsidium. Ich denke, dass das beim Polizeipräsidium in guten Händen ist, dass sie auch den Bürgern Rede und Antwort stehen und zu einer adäquaten Bewertung beitragen. Stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher Lothar Stapf: Eine zweite Zusatzfrage kommt von Herrn Schenk von der BFF-Fraktion. Bitte! Stadtverordneter Patrick Schenk, BFF: (Zusatzfrage) Herr Stadtrat Majer, nach Ihren Ausführungen möchte ich Sie fragen: Ist die Auffassung richtig, dass, wenn eine Videoüberwachung vorhanden gewesen wäre, es die Ermittlungsbehörden viel einfacher gehabt hätten, den Täter zu überführen? Stadtrat Stefan Majer: (fortfahrend) Herr Schenk, mit einem solchen Argument könnte man die flächendeckende Videoüberwachung der Bundesrepublik rechtfertigen, weil ich dann manches Verbrechen leichter aufklären könnte. Das ist ein Totschlagargument und trägt nicht dazu bei, dass wir elementare Rechtsgüter gegeneinander abwägen. Ich möchte Ihnen ein anderes Beispiel schildern, bei dem Stadtrat Frank und ich gemeinsam zu einer sehr guten Entscheidung gekommen sind. Wir werden in Bälde die Stadtwache an der Hauptwache in der B-Ebene einweihen. Sie wird dorthin verlagert, weil sie neue Räume suchen musste. Ich glaube, dass diese konkrete Anwesenheit von Menschen, die ansprechbar sind und die dann auch eingreifen können, die deutlich bessere Maßnahme ist als die scheinbare Sicherheit einer Videoüberwachung, weil auf der anderen Seite niemand sitzt. Die Frage, die Sie nach den Ermittlungsergebnissen gestellt hatten, ist wiederum erst in zweiter Linie das Thema. In erster Linie sollte unser Fokus darauf gerichtet sein, dass wir die Sicherheit für den Einzelnen erhöhen. Das erreichen wir zum Beispiel mit solchen Maßnahmen, die ich gerade geschildert habe, was Herr Frank und ich unternommen haben. (Beifall) Antragstellende Person(en): Stadtv. Thomas Kirchner

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 5. Juni 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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