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Die Mainova gliedert ab 2020 die Wartung der Fernwärme-Übergabestationen aus dem Unternehmen aus. Ab dem 1. Januar tritt

Vorlagentyp: F
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgen

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Frage vom 31.10.2019, F 2165 Die Mainova gliedert ab 2020 die Wartung der Fernwärme-Übergabestationen aus dem Unternehmen aus. Ab dem

  1. Januar tritt eine Privatfirma die Rechtsnachfolge an, die lediglich für das erste Jahr einen unveränderten Preis garantiert. Fernwärmekund*innen der Mainova haben faktisch Anschlusszwang. Gerade erst im vergangenen Jahr wurden die Fernwärmepreise zu Ungunsten der Verbraucher*innen geändert, die jetzt eine weitere Kostensteigerung befürchten. Ich frage den Magistrat: Wie viele Arbeitsplätze bei der Mainova fallen der Ausgliederung zum Opfer, und wird die Mainova ihren Kund*innen garantieren, dass es durch die Ausgliederung nicht zu Kostensteigerungen kommt? Antwort des Magistrats: Mainova beliefert ihre Kunden zuverlässig mit Fernwärme. In der Vergangenheit gehörte ebenfalls die Wartung der Fernwärme-Übergabestation zu diesem Service. Allerdings gehören diese Wartungsleistungen nicht zum Kerngeschäft von Mainova, sodass dieser Service ab dem kommenden Jahr nicht mehr angeboten wird. Die Mainova AG hat mit der GHG GmbH, August-Schanz-Straße 31 in 60433 Frankfurt einen starken Partner und eine ausgewiesene Fachfirma gefunden, die ab dem 01.01.2020 als Rechtsnachfolger die Wartung der Fernwärme-Übergabestationen in gewohnter Qualität weiterführen wird, sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Grundsätzlich kann jeder Heizungs-/Sanitärbetrieb diese Dienstleistung anbieten und Kunden haben die freie Wahl, welchen Dienstleister sie beauftragen möchten. Die Hauptaufgabe der Mitarbeiter, die diese Dienstleistung in der Vergangenheit bei Mainova durchgeführt haben, war und ist nicht die Wartung der Übergabestationen, sondern der Betrieb und die Instandhaltung des Fernwärmenetzes. Es wird daher keine betriebsbedingten Kündigungen aufgrund der Übergabe des Wartungsgeschäfts an die GHG GmbH geben. Die betreffenden Mitarbeiter können sich nun wieder verstärkt ihrem eigentlichen Kerngeschäft widmen. Grundsätzlich sehen die Wartungsverträge eine jährliche Anpassung der Preise an das jeweils aktuelle Lohnniveau vor. Die GHG GmbH hat sich jedoch bereiterklärt, die sich zum 01.01.2020 rechnerisch ergebende Preiserhöhung nicht durchzuführen. Für die Kunden ergeben sich daher für das Jahr keine Kostensteigerungen. Kunden profitieren davon, indem sie sich ohne Mehrkosten ein Bild von der Servicequalität des neuen Dienstleisters machen können. Auf die Preisentwicklung über das Jahr 2020 hinaus hat Mainova keinen Einfluss. Antragstellende Person(en): Stadtv. Michael Müller

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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