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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Frage vom 31.10.2019, F 2150 Die Fußgängerüberwege am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße im Stadtteil Bergen-Enkheim sind weder mit Verkehrszeichen nach StVO VZ 350-10 beschildert noch mit gelben Blinklampen ausgestattet. Es kam dort bereits zu mehreren Unfällen, in einem schweren Fall wurde eine Passantin unter einem Lkw eingeklemmt und musste von der Feuerwehr geborgen werden.
Ich frage den Magistrat: Warum wurde an dieser Stelle auf eine gut sichtbare Beschilderung der Fußgängerüberwege, wie sie zum Beispiel die Nachbarstadt Bad Vilbel in vorbildlicher Weise an allen Verkehrskreiseln in ihrem Stadtgebiet umgesetzt hat, verzichtet, und ist der Magistrat gewillt, die Verkehrssicherheit in diesem Bereich durch geeignete Maßnahmen zu erhöhen?
Antwort des Magistrats: Die angesprochenen Fußgängerüberwege befinden sich in "wartepflichtigen Zufahrten" des Kreisverkehrs. Gemäß § 26, IV, Punkt 1., Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, VwV-StVO, und Punkt 3.1 der Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen, R-FGÜ 2001, ist in solchen Bereichen die Beschilderung in der Regel entbehrlich. Ein Schreiben des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung vom 21.06.2010 sagt zudem aus, dass das VZ 350 StVO an solchen Stellen zu entfernen ist. Aus diesem Grund wurde auf die Beschilderung verzichtet. Der Kreisverkehr Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße ist nicht unfallauffällig und keine aktuelle Unfallhäufungsstelle. Sowohl in der Einjahreskarte als auch in der Dreijahreskarte sind keine Unfälle mit Fußgängerbeteiligung zu verzeichnen. Die Straßenverkehrsbehörde sieht daher keinen akuten Handlungsbedarf Änderungen vorzunehmen. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ingeborg Leineweber
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 31. Oktober 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.