Das Opioid Fentanyl ist rund 50-mal stärker als Heroin und rund 100-mal stärker als Morphin. Beim Konsum als Droge beste
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gefragt, welche Fortschritte bei der Einführung eines städtischen Drug-Checkings gemacht werden und ob Tests auf Fentanyl in diese Planungen einbezogen sind. Ziel ist es, die Sicherheit der Konsumierenden zu erhöhen und Überdosen zu vermeiden.
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFrage an den Magistrat
Das Opioid Fentanyl ist rund 50-mal stärker als Heroin und rund 100-mal stärker als Morphin. Beim Konsum als Droge besteht daher eine besonders hohe Gefahr für eine Überdosis. Die Mortalität unter den Konsumierenden ist im Vergleich zu anderen Drogen stark erhöht. Unbeabsichtigte Überdosen können dabei nicht nur durch eine falsche Dosierung eintreten, sondern auch dadurch, dass andere Suchtmittel für den Konsumenten unwissentlich mit Fentanyl gestreckt werden. Ich frage den Magistrat: Welche Fortschritte macht der Magistrat bei der Einführung eines städtischen "Drug-Checking" und umfassen diese Planungen auch die Möglichkeit von Tests auf Fentanyl?
Antwort des Magistrats
Die Deutsche Aidshilfe hat im Jahr 2023 das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt "Rapid Fentanyl Tests in Drogenkonsumräumen (RaFT)" durchgeführt. Am Projekt beteiligt waren auch zwei Drogenkonsumräume in Frankfurt: der Konsumraum Niddastraße 49, Integrative Drogenhilfe e. V., und der Konsumraum der Einrichtung La Strada, Aidshilfe Frankfurt. Zielsetzung war es, mittels qualitativer Tests zu erfahren, in welchem Umfang Beimischungen von Fentanyl im Straßenheroin vorkommen. In Frankfurt wurden binnen sechs Monaten Beimischungen von Fentanyl nur in zwei Fällen nachgewiesen.
Die städtischen Planungen für Drugchecking beinhalten auch Tests auf Fentanylbeismischungen.
Der Bund hat im Juni 2023 mit Änderung des Betäubungsmittelgesetzes - § 10b, BtMG - grundsätzlich die "Erlaubnis für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen" geschaffen. Die hessische Landesregierung ist nun aufgefordert, eine Rechtsverordnung für die Durchführung von Modellvorhaben zu Substanzanalysen zu erlassen, welche auch die Voraussetzungen für die Erlaubnis eines Modellvorhabens regeln soll. Eine solche Rechtsverordnung liegt bislang nicht vor.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.