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Das Gymnasium Süd in Sachsenhausen ist vorübergehend in der ehemaligen Wallschule untergebracht, soll aber dauerhaft im

Vorlagentyp: F
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Zusammenfassung

Das Gymnasium Süd soll in neue Räumlichkeiten umziehen, die derzeit noch umgebaut werden müssen. Der Umzugstermin ist für das Schuljahr 2025/2026 geplant, um den Eltern und Erziehungsberechtigten Planungssicherheit zu geben.

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Frage an den Magistrat

Das Gymnasium Süd in Sachsenhausen ist vorübergehend in der ehemaligen Wallschule untergebracht, soll aber dauerhaft im ehemaligen Behördenzentrum an der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße beherbergt werden. Doch der Umbau des Gebäudes hat noch nicht begonnen und der Umzugstermin musste schon einmal um ein Jahr verschoben werden. Der jetzige Schulstandort ist an seiner Kapazitätsgrenze angekommen und der endgültige Umzug ungewiss. Eine Verlässlichkeit ist für Eltern und Erziehungsberechtigte jedoch unabdingbar, damit Planbarkeit für das alltägliche Leben möglich ist.

Daher frage ich den Magistrat:

Wann zieht das Gymnasium Süd in die neuen Räumlichkeiten, und wie sieht der weitere Zeit- und Ablaufplan konkret aus?

Antwort des Magistrats

Die Stadt ist in der Liegenschaft Gerbermühlstraße/Seehofstraße selbst Mieterin und vor diesem Hintergrund auf die Kooperation mit ihrem Vertragspartner angewiesen. Die finale Lösung wird derzeit mit dem Gebäudeeigentümer für das Interim als Nachtrag zum Mietvertrag verhandelt und muss durch die Stadtverordneten beschlossen werden; zeitgleich wird ein Erbbaurechtsvertrag für die bauliche Lösung des endgültigen Standorts mit der ABG und dem Eigentümer vorbereitet.

Die Umsetzung ist mit einem sehr engen Terminplan verknüpft, der allen Beteiligten viel Engagement abverlangt. Im Rahmen einer Informationsveranstaltung wurden der Schulgemeinde am 07.12.2023 die Zeit- und Baupläne vorgestellt, zudem sind beide Ämter und mein Dezernat im stetigen Austausch mit der Schulgemeinde. Der Magistrat wird alles daransetzen, den Umzugstermin zum Schuljahr 2025/2026, wenn der Standort Wallschule den nächsten Jahrgang aufnehmen muss, zu halten.

Dem Magistrat und der Stadtverordnetenversammlung werden beide oben angekündigten Vorlagen schnellstmöglich vorgelegt. Nach deren Beschluss kann dann eine endgültige Aussage über den Umzug gemacht werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. Januar 2024 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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