Seit Juli sind am Oberforsthaus weitere Schäden eingetreten. Entgegen früheren Äußerungen des Magistrats wurde weder von
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, die Sanierung bedeutender Gebäude wie dem Oberforsthaus, dem Steinernen Haus und der Sachsenhäuser Warte an private Investoren zu übertragen. Dies soll durch Verfahren der Interessensbekundung geschehen, um den Verfall der Baudenkmäler zu stoppen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenFrage an den Magistrat
Seit Juli sind am Oberforsthaus weitere Schäden eingetreten. Entgegen früheren Äußerungen des Magistrats wurde weder von der Stadt noch vom Investor als Vertragspartner Nennenswertes dagegen getan. Das Steinerne Haus: eine jahrzehntelange Geschichte des Stillstands. Auch bei der Sachsenhäuser Warte geht es kaum vorwärts. Das ABI habe einfach kein Geld, ist zu hören, auch zu wenig Personal, und ohne städtischen Beitrag greifen auch private Partner nicht in ihre Tasche. Wenn dem so ist, frage ich den Magistrat: Warum überträgt er die Sanierung dieser und anderer bedeutender Gebäude nicht Privaten, indem er dazu Verfahren der Interessensbekundung mit Konzeptvergabe startet, statt seine Baudenkmäler fortgesetzt verfallen zu lassen?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich ist festzustellen, dass in den letzten eineinhalb Jahren deutlich gestiegenen Baukosten auf der einen und reduzierte Renditeerwartungen auf der anderen Seite zu einer Immobilienmarktsituation geführt haben, die selbst risikobewusste Immobilienunternehmen oftmals davon Abstand nehmen lässt, herausfordernde Investitionsvorhaben in Angriff zu nehmen. Hinzu kommt, dass die Sanierung denkmalgeschützter Gebäuden sehr schnell und unerwartet zu Kostenexplosionen führen kann.
Die drei genannten Objekte befinden sich im städtischen Eigentum. Eine komplette Sanierung dieser drei städtischen Liegenschaften allein durch die Verwaltung ist aufgrund begrenzter personaler und finanzieller Ressourcen derzeit nicht darstellbar, es müssen daher je nach Gebäude verschiedene Wege gegangen werden:
"Oberforsthaus":
Die Beräumung und die Sicherung des Gebäudes ist bislang Gegenstand von Verhandlungen mit Interessenten. Die Verpflichtung zur Sanierung des Gebäudes wäre dann Aufgabe des möglichen Erbbaurechtnehmers. Um weiteren Schaden an der Gebäudesubstanz zu vermeiden, wird derzeit eine Sicherung durch die Verwaltung in eigener Regie unabhängig von den Vertragsgesprächen mit dem Investor in die Wege geleitet.
"Steinernes Haus":
Aktuell verfolgt die Stadt Frankfurt den Weg, die Projektentwicklung innerstädtisch anzustoßen. Sofern sich dies aus Mangel an Geldern als nicht realisierbar erweist, kommen möglicherweise auch bei dieser Liegenschaft externe Vergaben in Betracht.
"Sachsenhäuser Warte":
Für das Sanierungsprojekt sind bereits konkrete Planungen aufgenommen worden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.