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Im Bericht B 228 heißt es zu einer möglichen Sanierung des denkmalgeschützten Wasserturms im Gallus, „alle baulichen Maß

Vorlagentyp: F
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Frage vom 19.09.2019, F 2103 Im Bericht B 228 heißt es zu einer möglichen Sanierung des denkmalgeschützten Wasserturms im Gallus, "alle baulichen Maßnahmen an dem Objekt benötigen eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung, deren Auflagen bisher nicht abschließend bekannt sind."

Ich frage den Magistrat: Wieso sind dem Magistrat die denkmalschutzrechtlichen Auflagen unbekannt, und wie sind derartige Auflagen Bürger*innen zugänglich?

Antwort des Magistrats: Der Wasserturm ist ein Kulturdenkmal gemäß § 2 (1) des Hessischen Denkmalschutz-Gesetzes. Alle baulichen Maßnahmen an dem Objekt bedürfen einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Die denkmalpflegerischen Auflagen ergeben sich aus der Art des Denkmals, dem baulichen Zustand einer Anlage und dem Alleinstellungsmerkmal. Grundsätzlich werden die Auflagen immer im direkten Bezug zu einer geplanten Maßnahme formuliert und nehmen Bezug auf die geplante Detailausführung. Im Falle des Wasserturms wurde bisher noch kein Genehmigungsantrag eingereicht. Den Denkmalbehörden liegen bisher weder beurteilungsfähige Planunterlagen für die Sanierung noch ein umfangreiches Schadensgutachten vor, welches Grundlage der Planung sein muss. Beim Wasserturm können keine Eingriffe genehmigt werden, die das Erscheinungsbild des Kulturdenkmals erheblich und dauerhaft beeinträchtigen. Inwieweit Auflagen im Inneren des Turmes erfolgen, ist unter anderem vom Nutzungskonzept abhängig. Die Denkmalbehörden dürfen die im Genehmigungsbescheid formulierten Auflagen und Bedingungen nicht an die Bürger weitergeben. Die Entscheidung über die Veröffentlichung obliegt dem Bauherrn. Antragstellende Person(en): Stadtv. Merve Ayyildiz

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 19. September 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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