Durch Initiativen einzelner Fraktionen in manchen Ortsbeiräten wird angeregt, aus dem Investitionsbudget eines Ortsbeira
Zusammenfassung
In der Frage wird angeregt, Mittel aus dem Investitionsbudget eines Ortsbeirats, die nicht innerhalb von zwei Jahren verausgabt werden, nachträglich in den Ergebnishaushalt zu überführen. Es gibt keine Antwort des Magistrats auf diese Frage.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Durch Initiativen einzelner Fraktionen in manchen Ortsbeiräten wird angeregt, aus dem Investitionsbudget eines Ortsbeirats eingezogene Mittel nachträglich aus dem Investitionshaushalt in den Ergebnishaushalt zurückzuführen. Haushaltsrechtlich ist das nicht zulässig und könnte außerdem zum Präzedenzfall auch für künftige Umschichtungen jenseits des Ortsbeiratsbudgets werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Beabsichtigt der Magistrat, nicht innerhalb von zwei Jahren verausgabte beziehungsweise aus dem Investitionsbudget eines Ortsbeirats eingezogene Mittel nachträglich aus dem Investitionshaushalt in den Ergebnishaushalt zurückzuführen, und hält er ein solches Vorgehen haushaltsrechtlich für zulässig?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. August 2026 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht.