Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wurde den Taxiunternehmen ein fairerer Wettbewerb ohne Dumping versproc
Zusammenfassung
Die Einführung eines Mindestpreises von 2,40 Euro pro Kilometer für Mietwagenfahrer*innen wird vorgeschlagen, um Sozialdumping zu verhindern und einen fairen Wettbewerb zu fördern. Der Magistrat sieht jedoch rechtliche Hürden für die Umsetzung dieses Vorschlags.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenFrage an den Magistrat
Mit der Novelle des Personenbeförderungsgesetzes wurde den Taxiunternehmen ein fairerer Wettbewerb ohne Dumping versprochen. Das Geschäftsmodell von Uber und Co. ist nicht unproblematisch, da teilweise sozialversicherungspflichtige Jobs in prekäre Beschäftigungsverhältnisse am Rande der Legalität umgewandelt werden. Ein großer Teil der Fahrer*innen bezieht deswegen Leistungen vom Jobcenter. Für die Kommunen ist es möglich, mit einem Mindestpreis für Mietwagenfahrer*innen Sozialdumping zu verhindern und fairen Wettbewerb zu ermöglichen.
Ich frage den Magistrat:
Wie steht der Magistrat zu einer Einführung eines Mindestpreises von 2,40 Euro pro Kilometer für Mietwagenfahrer*innen, wie von Frankfurter Taxivertreter*innen vorgeschlagen?
Antwort des Magistrats
Grundsätzlich ermöglicht § 51 a Absatz 1 PBefG die Festlegung von Mindestbeförderungsentgelten für den Mietwagenverkehr. Jedoch ist die Möglichkeit eines solchen Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit der Mietwagenunternehmer nach dem Wortlaut der Regelung nur eingeräumt für den Fall, dass dies "zum Schutz der öffentlichen Verkehrsinteressen" erforderlich ist. Von daher ist die Einführung eines Mindestpreises für Mietwagen zur Vermeidung von Sozialdumping beziehungsweise zur Förderung eines fairen Wettbewerbs rechtlich nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.