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Die Frankfurter Neue Presse berichtete am 1. Oktober 2016 von der unklaren Regelung zur Mitnahme von Menschen mit Behind

Vorlagentyp: F
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Thema Verkehr und Straße verfolgen

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Frage vom 07.10.2016, F 205 Die Frankfurter Neue Presse berichtete am

  1. Oktober 2016 von der unklaren Regelung zur Mitnahme von Menschen mit Behinderungen mit E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Krankenkassen bezahlen unter anderem Patientinnen und Patienten mit Multipler Sklerose diesen Elektro-Rollstuhl mit Lenkachse, doch ein Sprecher des RMV verweist darauf, dass die Beförderungsbedingungen einen Transport angeblich ausschlössen. Das OLG Kiel hat jedoch im Dezember 2015 festgestellt, dass ein pauschales Verbot eine unzulässige Diskriminierung darstellt, OLG Kiel 1 U64/15. Dies vorausgeschickt, frage ich den Magistrat: Können E-Scooter nicht einfach als Elektro-Rollstuhl betrachtet werden, und wann werden die offensichtlich diskriminierenden Beförderungsbedingungen geändert? Antwort des Magistrats: E-Scooter können nicht wie Elektro-Rollstühle behandelt werden, da sie sich maßgeblich von ihnen unterscheiden. Die gegenwärtig auf dem Markt erhältlichen inzwischen mehr als 400 E-Scooter-Modelle sind im Gegensatz zu den Elektro-Rollstühlen nicht genormt und unterscheiden sich teilweise erheblich nach Gewicht, Wendekreis, Länge, Breite und Radanzahl. Sie sind in der Regel schmaler und haben einen deutlich höheren Schwerpunkt als Elektro-Rollstühle. Daher kippen sie leichter und können ihre Benutzer, aber auch andere Fahrgäste verletzen. Da insbesondere in Linienbussen schnelle Lenkbewegungen und in allen Öffentlichen Verkehrsmitteln abrupte Bremsvorgänge nicht ausgeschlossen werden können besteht daher ein erhöhtes Risiko. Eine Änderung der Beförderungsbedingungen steht bis auf Weiteres nicht an. Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Kliehm

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Oktober 2016 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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