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In den Häusern Ginnheimer Landstraße 164-180 kommt es zu wiederholtem Legionellenbefall, sodass den Bewohner*innen das D

Vorlagentyp: F
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Frage vom 22.08.2019, F 2049 In den Häusern Ginnheimer Landstraße 164-180 kommt es zu wiederholtem Legionellenbefall, sodass den Bewohner*innen das Duschen aufgrund von Gesundheitsrisiken untersagt werden muss. Bei dem extrem hohen Belastungswert ist der Vermieter zu einer Mängelbeseitigung verpflichtet.

Ich frage den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass die Mängel beseitigt und weitere Fälle vermieden werden, dass also langfristig eine Instandhaltung stattfindet, durch die erneute Gesundheitsgefährdungen vermieden werden?

Antwort des Magistrats: Bei Liegenschaften, in denen sich eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung befindet, besteht eine Untersuchungspflicht. Dies dient dem Schutz der Gesundheit der Nutzer der betroffenen Liegenschaft. Mit der Trinkwasserverordnung hat der Gesetzgeber den Eigentümer der Liegenschaft in die Pflicht genommen, im Falle einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen die notwendigen Maßnahmen einzuleiten. Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass das Labor bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes die Befunde direkt an das Gesundheitsamt übermitteln muss. Der Betreiber ist verpflichtet, das Gesundheitsamt über die von ihm eingeleiteten Maßnahmen in Kenntnis zu setzen. Wird dem Gesundheitsamt bekannt, dass der Betreiber seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, fordert das Gesundheitsamt ihn dazu auf. Leitet er der Aufforderung dann nicht Folge, kann das Gesundheitsamt nach Prüfung der Notwendigkeit entsprechend Maßnahmen anordnen. Für Legionellen gibt es in der Trinkwasserverordnung keinen Grenzwert, sondern einen technischen Maßnahmenwert. Eine Überschreitung dieses Wertes deutet auf einen technischen Mangel oder einen unsachgemäßen Betrieb der Trinkwasser-Installation hin. Die notwendige Sanierung kann je nach Komplexität des Systems sehr aufwendig sein. Die Erfolgskontrolle der Sanierungsmaßnahmen erfordert eine Serie von Nachkontrollen. Je nach Ergebnis müssen gegebenenfalls weitere, unter Umständen sehr zeitintensive, Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Im konkreten Fall steht das Gesundheitsamt in engem Kontakt mit dem Eigentümer der Liegenschaft Ginnheimer Landstraße 164-180. Die gemäß Trinkwasserverordnung notwendigen Maßnahmen hat der Eigentümer bereits veranlasst, um eine Gesundheitsgefährdung für die Nutzer der Liegenschaft zu verhindern. Das Gesundheitsamt wird über die notwendigen Maßnahmen und Ergebnisse der Nachuntersuchungen regelmäßig informiert und bleibt über die Vorgaben der Trinkwasserverordnung hinaus mit dem Betreiber in Verbindung, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Maßnahmen zum Schutz der Nutzer eingeleitet wurden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Ayse Zora Marie Dalhoff

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. August 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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