Die erst im September des Jahres neu auf der Straße angelegten Radfahrspuren auf der Maybachbrücke müssen jetzt wegen de
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Zusammenfassung
Die Radfahrspuren auf der Maybachbrücke müssen aufgrund statischer Bedenken zurückverlegt werden. Dies wirft Fragen zur Koordination der Radverkehrsmaßnahmen auf, insbesondere zur Abstimmung zwischen den Ämtern. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und zukünftige Fehler zu vermeiden.
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Thema Fahrradfahren verfolgenFrage an den Magistrat
Die erst im September des Jahres neu auf der Straße angelegten Radfahrspuren auf der Maybachbrücke müssen jetzt wegen der Statik der Brücke wieder auf das Trottoir der Brücke zurückverlegt werden, entsprechende Ummarkierungen sind erforderlich. In einer Pressemitteilung des Mobilitätsdezernates heißt es, die bauliche Situation der Brücke sei bei der verkehrsrechtlichen Anordnung "versehentlich" nicht berücksichtigt worden. Da davon auszugehen ist, dass die Anordnung durch das Radfahrbüro erfolgt ist, wirft der Vorgang Fragen auf zur Gesamtkoordination der Radverkehrsmaßnahmen.
Ich frage den Magistrat:
Weshalb hat die Stabsstelle Radverkehr bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme nicht für eine vollständige Ämterabstimmung gesorgt?
Antwort des Magistrats
Das Mobilitätsdezernat hat im Rahmen einer Pressemitteilung am 01.12.2023 über die Notwendigkeiten der Verkehrsführungsänderung im Bereich der Maybachbrücke informiert.
Die Mitarbeiter:innen in den Ämter arbeiten stets mit großer Sorgfalt und gewissenhaft. Hierbei geht es zum einen um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden, aber auch um die Verkehrssicherungspflicht und die Instandhaltung unserer Straßen und Ingenieurbauwerke.
Trotz aller Anstrengungen auf Seiten der involvierten Stellen lassen sich Fehler nicht gänzlich ausschließen. Aufgrund der daraus gewonnen Erkenntnisse wurden inzwischen die Abstimmungsprozesse optimiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.