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Im Herbst 2021 schien eine Lösung für „Heiligenbildchen-Olaf“ gefunden, damit dieser seinen in der Neuen Kräme etabliert

Vorlagentyp: F
Beantwortet

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zu ergreifen, um Missverständnisse bezüglich des Verkaufs von Devotionalien durch Herrn Wand zu klären und einen erneuten Streit zu vermeiden. Ziel ist es, die Situation schnell zu klären und die Genehmigungsfähigkeit seiner Artikel zu überprüfen.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Frage an den Magistrat

Im Herbst 2021 schien eine Lösung für "Heiligenbildchen-Olaf" gefunden, damit dieser seinen in der Neuen Kräme etablierten Verkauf von selbst gestalteten Devotionalien und religiöser Volkskunst weiter ausüben kann. Damals wurde seine Tätigkeit durch das ASE als genehmigungsfreie Kunst im öffentlichen Raum klassifiziert, man bat um Entschuldigung. Der Dezernent sprach von "Missverständnissen". Missverständnisse scheint es nun wieder zu geben, denn in besagtem Entschuldigungsschreiben erwähnte Gegenstände werden jetzt seitens des ASE als unzulässig bezeichnet.

Ich frage den Magistrat:

Was tut der Magistrat, damit sich dieser Vorgang nicht wieder zu einem umfassend medial begleiteten Streit auswächst und die Situation zügig geklärt wird?

Antwort des Magistrats

Die Herstellung und der Verkauf selbstangefertigter Devotionalien und religiöser Volkskunst wird vom Amt für Straßenbau und Erschließung, ASE, weiterhin zum Gemeingebrauch der öffentlichen Straße gezählt. Herr Olaf Wand, "Heiligenbildchen-Olaf", darf somit weiterhin seine selbst gestalteten und angefertigten Kunstartikel, Devotionalien, zum Verkauf anbieten.

Bei Kontrollen vor Ort ist in diesem Jahr allerdings mehrfach aufgefallen, dass Herr Wand neben Heiligenbildern und Kerzen weitere Artikel zum Verkauf anbietet. Dabei war allerdings nicht zweifelsfrei erkennbar, inwieweit er diese selbst gestaltet hat. Bei nicht selbst gestalteten Artikeln, bei denen keinerlei Eigenanteil vorliegt, handelt es sich um eine unerlaubte Sondernutzung. Verkaufsstände auf öffentlichen Plätzen und Straßen sind in Frankfurt am Main schließlich grundsätzlich nicht genehmigungsfähig.

Das ASE hat Herrn Wand nun um Auskunft gebeten, welche Art der Eigengestaltung beziehungsweise Eigenanfertigung er bei den von ihm angebotenen Artikeln - außer bei den bereits bekannten Heiligenbildern und Kerzen - vorgenommen hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. Dezember 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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