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Auf einer ausgewiesenen Grünfläche neben der Albert-Schweitzer-Schule, Berkersheimer Weg 26, wird eine „Erweiterung Schu

Vorlagentyp: F
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Frage vom 22.08.2019, F 2028 Auf einer ausgewiesenen Grünfläche neben der Albert-Schweitzer-Schule, Berkersheimer Weg 26, wird eine "Erweiterung Schulische Betreuung Albert-Schweitzer-Schule" vorgenommen. Hierfür wurde die Erde abgetragen und Betonfundamente wurden gelegt, außerdem werden Versorgungsleitungen verlegt. Bauherr ist die Kita Frankfurt. Die laut Bauschild "temporäre Errichtung eines Gebäudes in Holzmodulweise" ist "befristet auf fünf Jahre ab Baugenehmigung".

Ich frage den Magistrat: Warum musste der Boden für temporäre Holzmodule dermaßen zubetoniert werden, und wo wurde Ausgleich für die Vernichtung dieser Grünfläche geschaffen?

Antwort des Magistrats: Die räumliche Situation der ESB an der Albert-Schweitzer-Schule ist sehr beengt. Zudem wurde dort hoher Bedarf an zusätzlichen Betreuungsplätzen für Schulkinder ermittelt. Ab dem 01.10.2018 war daher die Erweiterte Schulische Betreuung, ESB, auszulagern. Kita Frankfurt wurde beauftragt, eine Pavillonanlage an der Albert-Schweitzer-Schule für 105 Betreuungsplätze zu errichten und zu betreiben. Die in Vorbereitung der Maßnahme notwendige Kampfmittelsondierung ermittelte auf dem gesamten Grundstück Funde. Zur Bergung musste das Erdreich im Baufeld umfangreich aufgegraben werden. Dadurch verlor der Baugrund die erforderliche Tragfähigkeit, weshalb ein Bodenaustausch notwendig wurde. Dadurch hat sich der Umfang der Erd-/Fundamentierungsarbeiten über das übliche Maß hinaus erhöht. Die Aufstellfläche der Module war nicht baumbewachsen, daher wurden Baumfällungen nicht notwendig. Ausgleichsmaßnahmen sind bei temporären Bauwerken nicht notwendig. Die Grünfläche wird nach Abbau der wiederverwendbaren Module wieder hergestellt. Antragstellende Person(en): Stadtv. Valentin Dillig

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 22. August 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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