Erst 2018 haben sich die Stadt Frankfurt und der Industriepark Höchst mit der Seveso-III-Richtlinie auf eine 500-Meter-P
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main hat eine Vereinbarung zur 500-Meter-Planungszone im Zusammenhang mit der Seveso-III-Richtlinie getroffen, die die Planung von schutzbedürftigen Nutzungen in der Nähe von Industrieanlagen regelt. Die Frage zielt darauf ab, die aktuellen Regelungen und deren Auswirkungen auf die Planungen für die Parkstadt II zu klären.
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Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Erst 2018 haben sich die Stadt Frankfurt und der Industriepark Höchst mit der Seveso-III-Richtlinie auf eine 500-Meter-Planungszone als neue Abstandsregel geeinigt. Daraufhin wurden die Planungen für die Weiterentwicklung der Parkstadt Unterliederbach wieder aufgenommen. Nun überraschte Stadträtin Weber auf der Sitzung des Ortsbeirats 6 am 12.09.2023 mit der Aussage, dass die Planungen "momentan vom Tisch" seien, und begründete das mit Seveso. Auf www.stadtplanungsamt-frankfurt.de ist aber nach wie vor die Seveso-III-Richtlinie veröffentlicht.
Ich frage den Magistrat:
Welche Regelungen im Hinblick auf die Seveso-Richtlinie gelten denn nun, und warum verhindert die Seveso-Richtlinie plötzlich wieder die Planungen für die sogenannte "Parkstadt II"?
Antwort des Magistrats
Auf der Internetseite der Stadt Frankfurt am Main ist nicht die Seveso-III-Richtlinie zu finden, sondern die Publikation zur Vereinbarung zwischen dem Magistrat der Stadt Frankfurt am Main und den Vertretern der chemischen Industrie an den Standorten zum Umgang mit der Seveso-III-Richtlinie, die am 19.03.2018 unterzeichnet wurde.
In dieser Vereinbarung ist unter anderem geregelt, dass innerhalb einer Zone von 500 Metern um die Frankfurter Industriestandorte, der sogenannten 500-Meter-Planungszone, die Stadt auf die Einleitung und Durchführung von Bauleitplanverfahren für schutzbedürftige Nutzungen verzichtet. Durch die Wahrung dieses "Mindestabstandes" zum Werksgelände von 500 Metern wird der Industrie an ihrem angestammten Standort die Möglichkeit eingeräumt sich weiterentwickeln zu können, ohne durch heranrückende Bebauung eingeschränkt zu werden.
Diese Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betreibern der Industriestandorte zur 500-Meter-Planungszone ist nicht identisch mit den Seveso-Achtungsabständen, die je nach verarbeitetem oder gelagertem Stoff unterschiedlich groß sind. Grundsätzlich ist es der Stadt Frankfurt am Main gestattet, Bebauungspläne für schutzbedürftige Nutzungen auch innerhalb eines Seveso-Achtungsabstandes aufzustellen. Die Vereinbarung zwischen der Stadt und den Betreibern der Industriestandorte besagt lediglich, dass die Stadt hierbei mindestens einen Abstand von 500 Metern zum Werksgelände einhalten wird.
Der Geltungsbereich des B 926 - Nordwestlich Silobad befindet sich außerhalb der 500-Meter-Planungszone, jedoch fast vollständig innerhalb eines Seveso-Achtungsabstandes. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens musste sich demnach zwingend mit dem Sachverhalt "Seveso" auseinandergesetzt werden.
Im Rahmen des Planverfahrens zum B 926 wurden durch Gutachten die konkreten Rahmenbedingungen für den möglichen Seveso-Störfall ermittelt und technische, bauliche und organisatorische Maßnahmen benannt, unter denen Wohnen am Standort ermöglicht werden könnte. Darüber hinaus wurde untersucht, wo soziale Infrastruktur entstehen kann. In der Gesamtbetrachtung eignen sich Standorte außerhalb des Seveso-Achtungsabstandes besser. Daher werden diese Standorte beplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.