Der Ordnungsdezernent zog dieser Tage eine Zwischenbilanz zu Alkoholtestkäufen mit Jugendlichen. Insgesamt zeigte sich,
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Frage vom 20.02.2015, F 2023 Der Ordnungsdezernent zog dieser Tage eine Zwischenbilanz zu Alkoholtestkäufen mit Jugendlichen. Insgesamt zeigte sich, dass es für Jugendliche erschreckend einfach ist, an Alkohol zu kommen, da viele Verkaufsstellen den Jugendschutz nicht beachten und keine Alterskontrollen vornehmen. Allerdings konnte festgestellt werden, dass die jugendlichen Testkäufer in Stadtteilen, in denen vorher Sensibilisierungsmaßnahmen des lokalen Präventionsrates durchgeführt wurden, meist erfolglos Alkohol begehrten.
Ich frage den Magistrat: Welche Schlüsse zieht der Magistrat aus diesen Ergebnissen für seine künftige Präventionsarbeit?
Antwort des Magistrats: Gesundheitliche Risiken des Alkoholkonsums und damit verbundene soziale Probleme, die Suchtgefährdung und ansteigende Gewaltbereitschaft werden insbesondere bei Jugendlichen oftmals völlig falsch eingeschätzt. Daher ist es für den Magistrat von großer Bedeutung, die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicher zu stellen. Ziel des Projektes "Alkoholtestkäufe durch Jugendliche" war und ist es, Gewerbetreibende zu ermitteln, die diese Gesetzesvorgaben missachten, aber auch rechtskonform handelnde Händler und Verkäufer zu ermuntern, die Durchsetzung des Jugendschutzes auch weiterhin konsequent zu beachten. Die durchgeführten Testkäufe bestätigten leider die bundesweite negative Tendenz, dass Jugendliche viel zu einfach an Alkohol herankommen können. Der Magistrat setzt hier auch auf einen Lerneffekt der Gewerbetreibenden, denn nachkontrollierende Testkäufe in auffällig gewordenen Betrieben haben gezeigt, dass der Anteil der Verstöße und Beanstandungen deutlich zurück gegangen ist. Eine erfolgreiche Alkoholprävention bei Jugendlichen ist in Frankfurt am Main auf viele Säulen gestützt. Neben der Kampagne "Voll Nüchtern" werden durch die Stadtpolizei des Ordnungsamtes, auch in Zusammenarbeit mit der Landespolizei, Jugendschutzkontrollen in Gewerbebetrieben, Gaststätten und im öffentlichen Raum durchgeführt. Weiterhin erfolgt eine engagierte Präventionsarbeit in den Regionalräten. Eine besonders positive Meldung gibt es nach den Alkoholtestkäufen aus dem Stadtteil Fechenheim zu verzeichnen, denn dort erhielten die Jugendlichen bereits bei den Erst-Testkäufen deutlich seltener Alkohol in den Verkaufsstellen, als in den anderen bisher kontrollierten Stadtteilen. Der Magistrat zieht daraus den Schluss, dass die Sensibilisierungs- und Präventionsmaßnahmen der Regionalräte vor Ort in den Stadtteilen erfolgreich waren. Neben den Alkoholtestkäufen werden des weiteren sogenannte Jugendschutzbegehungen durchgeführt, bei denen engagierte Regionalratsmitglieder gemeinsam mit Vertretern der Stadtpolizei und dem zuständigen Polizeirevier gezielt Alkoholverkaufsstellen aufsuchen, um mit den Betreibern Präventionsgespräche zu führen. Gibt es zudem Beanstandungen, wie zum Beispiel, dass das Jugendschutzgesetz nicht aushängt, Fluchtwege versperrt sind oder unerlaubte Glückspielgeräte betrieben werden, dann weist das Team das anwesende Personal auf die Versäumnisse hin und fordert sie auf, die Mängel abzustellen. Die Gespräche haben einen ermahnenden und appellierenden Charakter. Ein paar Wochen später führt dann das Ordnungsamt mit dieser Mängelliste Nachkontrollen durch, ob die Ermahnungen und Appelle in der Praxis umgesetzt worden sind. Wurden die Beanstandungen nicht beseitigt, werden in der Regel Bußgelder erteilt. Es ist insgesamt wünschenswert, solche Begehungen möglichst flächendeckend und regelmäßig durchzuführen. Der Magistrat wird sie weiterhin überall dort durchführen lassen, wo dem Präventionsrat aus den Stadtteilen Bedarf gemeldet wird und engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den Regionalräten bereit sind, daran teilzunehmen. Der eingeschlagene Weg führt somit grundsätzlich in die richtige Richtung und wird zukünftig noch ausgebaut werden. Antragstellende Person(en): Stadtv. Eva Maria Lang
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 20. Februar 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.