Gastronomische Betriebe errichten in der warmen Jahreszeit gerne Sommergärten im öffentlichen Raum, die einer Sondernutz
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Frage vom 22.08.2019, F 2018 Gastronomische Betriebe errichten in der warmen Jahreszeit gerne Sommergärten im öffentlichen Raum, die einer Sondernutzungserlaubnis durch das Amt für Straßenbau und Erschließung bedürfen. Diese Sommergärten sind bei Besuchern sehr beliebt und sind ein wichtiger Teil urbanen Lebens. Leider gibt es unter den Gastwirten schwarze Schafe, die ihre Sommergärten ohne Erlaubnis oder flächenmäßig zu groß gestalten und damit insbesondere Fußgänger in ihrem Fortkommen behindern. Daher kontrolliert die Stadtpolizei des Ordnungsamtes die Sommergärten im öffentlichen Raum hinsichtlich ihrer Zulässigkeit.
Ich frage den Magistrat: Welche Ergebnisse haben die Kontrollen der Sommergärten durch die Stadtpolizei ergeben?
Antwort des Magistrats: Die Betriebe mit Außengastronomie werden in Eigeninitiative kontrolliert, mit Beginn der wärmeren Jahreszeit erfolgen jedoch die meisten Überprüfungen aufgrund von Aufträgen und Beschwerden. Das war in diesem Jahr ab April der Fall. Es kann allerdings keine Aussage über die genaue Zahl der Überprüfungen der Sommergärten getroffen werden, da dazu keine gesonderte Statistik geführt wird. Seit April wurden bis dato die Betriebe in der Kaiserstraße, einige deren Nebenstraßen, die Freßgass' mit allen Nebenstraßen, die Berger Straße und Schweizer Straße komplett und derzeit aktuell die Leipziger Straße überprüft. Die Feststellungen sind vielfältig. Sommergärten sind häufig überbaut, oftmals mit einhergehender Behinderung der Fußgänger. Die Häufigkeit von Sondernutzungen ohne entsprechende Erlaubnis hat ebenfalls zugenommen. Zu bemängeln war, dass entweder keine Verlängerung oder nach Inhaberwechsel keine neue Erlaubnis beantragt wurde. Werden Verstöße festgestellt, werden diese mittels Ordnungswidrigkeitenanzeigen sanktioniert. Wird bei späteren Nachkontrollen festgestellt, dass der Missstand nicht beseitigt wurde, so erfolgen weitere Anzeigen. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die verhängten Bußgelder zwar in Kauf genommen und gezahlt werden, eine Nachhaltigkeit oder ein Lerneffekt durch die Sanktionen jedoch leider kaum festgestellt werden kann. Die betreffenden Personen, Inhaber der Betriebe, Geschäftsführer oder ähnliches verhalten sich sehr oft uneinsichtig und betrachten die Überbauung eher als "Kavaliersdelikt". Antragstellende Person(en): Stadtv. Dr. Christoph Schmitt
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 22. August 2019 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.