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Die Interessengemeinschaft Treffpunkt Bahnhofsviertel e..V., der Gewerbeverein des Bahnhofsviertels, hat kürzlich einen

Vorlagentyp: F
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgen

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Frage vom 20.02.2015, F 2017 Die Interessengemeinschaft Treffpunkt Bahnhofsviertel e. V., der Gewerbeverein des Bahnhofsviertels, hat kürzlich einen Forderungskatalog zur Verbesserung der milieubedingten Situation im Stadtteil aufgestellt und an die sogenannten "Entscheider" überreicht. Angesprochen werden die Bereiche "Justiz" , Polizei und Ordnungsbehörden, Stadtverwaltung und DB AG. Neben bereits bekannten Maßnahmen, wie Einschränkung des Betriebs von Spielhallen und Wettbüros, werden ein Alkoholverbot sowie eine Waffenverbotszone jeweils in definierten Teilbereichen gefordert.

Ich frage den Magistrat: Wie beurteilt er die neuen Vorschläge?

Antwort des Magistrats: Bei der Entwicklung des Bahnhofsviertels zeichnete sich in der Vergangenheit ein Trend hin zu einem lebendigen facettenreichen Stadtteil ab und insbesondere für junges, kreatives Publikum und Gewerbetreibende, Geschäftsleute sowie engagierte Künstler entstanden attraktive Ansiedlungsmöglichkeiten. Nicht zuletzt die stadtplanerischen und aktiven Struktur- und Wirtschaftsfördermaßnahmen haben die historische Bausubstanz wiederbelebt und den positiven Entwicklungstrend befördert. Dennoch gestaltet sich die Bekämpfung rechtswidrigen Handelns aufgrund der besonderen Gegebenheiten in diesem Stadtteil schwieriger als in anderen Frankfurter Stadtteilen. So gibt es immer wieder auch berechtigte Hinweise der Geschäftsleute und Anwohner zur Verbesserung der Situation im Bahnhofsviertel. In Kooperation und Koordination mit dem Polizeipräsidium Frankfurt am Main setzt die Stadtpolizei des Ordnungsamtes insbesondere die Maßnahmen im Rahmen des seit nunmehr mehr als zehn Jahren bestehenden integrativen Projektes OSSIP - Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention -, welches bestehend aus Hilfeangeboten und Repression besteht, erfolgreich um. Es werden konkrete Schritte unternommen, die Bildung strafbarer und ordnungswidriger Strukturen zu verhindern, Ordnungswidrigkeiten und Straftaten sofort zu ahnden sowie bereits bestehende Strukturen aufzulösen mit dem Ziel, das vormals negativ belastete Image des Bahnhofsgebietes weiter nachhaltig zu verbessern. Neben den geschilderten repressiven Maßnahmen tragen umfangreiche soziale Hilfen der Stadt Frankfurt am Main zur weiteren Verbesserung der Situation bei. Auch die geforderte Einführung einer Alkohol- und Waffenverbotszone wurden bereits in der Vergangenheit einer Prüfung unterzogen. Für eine Waffenverbotszone gibt es nach § 42 Absatz 5 Waffengesetz eine spezialgesetzliche Regelung. Sie ermächtigt die Landesregierungen zum Erlass von Rechtsverordnungen, die das Führen von Waffen in bestimmten Gebieten verbieten oder beschränken. Die Stadt Frankfurt am Main hat daher keine Ermächtigung zum Erlass einer Waffenverbotszone. Der Alkoholkonsum als solcher, auch in der Öffentlichkeit, stellt grundsätzlich keinen Rechtsverstoß dar. Daher können nur im Einzelfall Platzverweise oder Aufenthaltsverbote erteilt werden. Hierzu muss jedem Einzelnen nachgewiesen werden, dass sein ganz konkretes Verhalten ein polizei- beziehungsweise ordnungsrechtliches Einschreiten rechtfertigt. Dies ist erst dann gerechtfertigt, wenn es durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zu Straftaten, etwa Körperverletzungen oder Sachbeschädigungen, Ordnungswidrigkeiten oder sonstigen Rechtsverstößen kommt. Zur Schaffung genereller Alkoholverbotszonen per Gefahrenabwehrverordnung mangelt es an einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage. Der hessische Städtetag konnte sich 2009 mit dem Versuch eine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für Kommunen zum Ausweisen von Alkoholverbotszonen, in einem begrenzten öffentlichen Gebiet, in dem verstärkt Alkoholkonsum und Gewalttätigkeiten auftreten bzw. Dritte durch die Auswirkungen des Alkoholkonsums erheblich belästigt werden, zu schaffen leider nicht durchsetzen. Die Hürde zum Erlass einer Allgemeinverfügung oder einer auf den Anforderungen zu § 74 HSOG basierenden kommunalen Gefahrenabwehrverordnung, die jedem Passanten Alkoholkonsum in konkret zu definierenden Teilbereichen des Bahnhofsviertels verbietet, ist noch größer. Sie ließen sich ordnungsrechtlich nur begründen, wenn zusätzlich die Mehrzahl der Adressaten der Allgemeinverfügung selbst als Störer im Sinne des Gesetzes anzusehen bzw. das Verhalten "Konsumieren von Alkohol" dort gefährdend ist. Mit vereinten Kräften hat es des Magistrat geschafft, die Attraktivität des Bahnhofsviertels als Wohn- und Wirtschaftsstandort zu erhöhen. Den spezifischen Problemen, die im Bahnhofsgebiet anzutreffen sind, wurde mit verschiedenen sozial-, gesundheits- und ordnungspolitischen Maßnahmen begegnet. Der Magistrat vertritt die Auffassung, dass daher die Identität des Bahnhofsviertels nicht auf Stereotypen reduziert und alte Klischees bedient werden dürfen. Gerade das Bahnhofsviertel ist ein Musterbeispiel für eine gelungene Imageumwandlung. Es ist nun von besonderer Wichtigkeit, den erreichten positiven Imagewandel des Bahnhofsviertels nicht durch Aktionismus zu konterkarieren, sondern das Erreichte der vielen positiven Kräfte und engagierten Mitstreiter in den Blickwinkel der Besucher des Stadtteils zu stellen und die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung des Viertels voranzutreiben. Antragstellende Person(en): Stadtv. Christiane Loizides

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

FFrage zur Fragestunde

Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.

  1. 1Stadtverordnete/r stellt Frage
  2. 2Fragestunde im Plenum
  3. 3Magistrat antwortet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. Februar 2015 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.

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