Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit fiel in der Regel deutlich geringer aus als in der Planung vorgesehen; in 20
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, sicherzustellen, dass Investitionsprogramme realistisch geplant und umgesetzt werden, indem sie sich an Budgetvorgaben und vorhandenen Personalkapazitäten orientieren. Dies soll dazu beitragen, die Umsetzung von Investitionsmaßnahmen zu verbessern und Verzögerungen zu minimieren.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenFrage an den Magistrat
Der Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit fiel in der Regel deutlich geringer aus als in der Planung vorgesehen; in 2021 lag er um 1,1 Milliarden Euro unter der fortgeschriebenen Planung. Das Revisionsamt fordert aktuell, dass sich Investitionsmaßnahmen hinsichtlich des umsetzbaren Volumens stärker an den vorhandenen Personalkapazitäten orientieren sollten. Der Stadtkämmerer hat den Dezernaten in einer Rundmail am 3. August 2022 aufgegeben, dass neue Investitionsmaßnahmen nur innerhalb der Budgetvorgabe berücksichtigt werden können. Ich frage den Magistrat: Wie stellt der Magistrat sicher, dass ein Investitionsprogramm, das sich an Budgetvorgaben und den vorhandenen Personalkapazitäten orientiert, realistisch geplant und umgesetzt wird?
Antwort des Magistrats
Sehr geehrte Frau Stadtverordnetenvorsteherin Arslaner,
sehr geehrte Frau Stadtverordnete Düwel,
meine Damen und Herren!
Im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung werden mit Blick auf die Begrenzung der Nettoneuverschuldung maximale Investitionssalden festgelegt. Innerhalb dieses rechnerisch gesetzten Rahmens erfolgt anschließend die politische Schwerpunktsetzung mit investiven Eckwerten für die jeweiligen Fachresorts.
Die fachlich zuständigen Dezernent:innen haben aufgrund ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung die Investitionsmaßnahmen zu priorisieren und unter Berücksichtigung der Kapazitäten zu planen. Dabei sind auf Basis der in den Fachbereichen dezentral vorliegenden Kenntnisse die Realisierungsmöglichkeit beziehungsweise -wahrscheinlichkeit der Investitionsprojekte realistisch einzuschätzen.
Nicht zuletzt ist eine hinter der ursprünglichen Planung zurückbleibende Umsetzung auch der späten Rechtskraft des Haushaltes geschuldet. Neben personellen Engpässen in den Ämtern - unter anderem aufgrund verzögerter Stellenbesetzungen während der vorläufigen Haushaltsführung - führen aber auch Engpässe bei Marktteilnehmer:innen zu baulichen Verzögerungen und damit zu hohen Budgetüberträgen. Im Jahr 2021 wurde mit einem vergleichsweise frühen rechtskräftigen Haushalt zum 31.05.2021 ein Budget für Investitionsausgaben von 761,99 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, wovon 469,48 Millionen Euro, 62 Prozent, umgesetzt wurden. Aus Budgetüberträgen der Vorjahre erhöhte sich der fortgeschriebene Plan auf 1,45 Milliarden Euro, wovon 33 Prozent verausgabt wurden.
Sowohl Verzögerungen aufgrund der späten Rechtskraft des Haushaltes als auch aufgrund mangelnder Marktkapazitäten sind im Vorfeld der Investitionsplanung nur schwer kalkulierbar. Dennoch bleibt es Aufgabe und Ziel aller Dezernate, Ämter und Betriebe, die Investitionsplanungen und -umsetzungen in Zukunft besser in Einklang zu bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. Oktober 2023 wurde diese Frage in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Der Magistrat nahm dazu in der Fragestunde Stellung; die Antwort steht unten im Dokument.